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"FordRaten Offensive" - Privatkunden Leasing-AngeboteIm Rahmen der "FordRaten Offensive" ergibt sich beispielsweise für einen dreitürigen Ford Fiesta Ambiente mit dem 1,3-Liter-Motor mit 44 KW (60 PS), der nach unverbindlicher Preisempfehlung inklusive Mehrwertsteuer ab Werk 10.775 Euro kostet, bei einer Sonderzahlung von 2.195,23 Euro eine monatliche Leasing-Rate von 59 Euro. Für den viertürigen Ford Mondeo Ambiente mit dem 81 kW (110 PS) starken 1,8-Liter-Motor, unverbindliche Preisempfehlung inklusive Mehrwertsteuer ab Werk 20.900 Euro, ergibt sich bei einer Leasing-Sonderzahlung von 5.173,90 Euro eine monatliche Rate von 99 Euro. Beiden Kalkulationsbeispielen liegt eine Laufzeit von drei Jahren und eine jährliche Laufleistung von 10.000 Kilometer zu Grunde. Zwei Leasingarten sind üblich: Leasingvertrag mit Kilometer-Variante Wer seinen Kilometerverbrauch gut abschätzen kann, für den ist ein Leasingvertrag mit Kilometer-Variante praktisch. Hierbei trägt die Ford Bank das Vermarktungsrisiko des Gebrauchtfahrzeuges. Bereits zu Vertragsbeginn wird die Kilometerleistung fest vereinbart und eine Pauschale für mögliche Mehr- und Minderkilometer festgelegt. Kommt es am Ende der Vertragslauf- zeit zu einer Differenz, werden die Mehr- oder Minderkilometer mit dem Kunden verrechnet. Üblicherweise gibt es eine Freigrenze von 2.500 Kilometern. Die Ford Bank gewährt 5.000 Kilometer. Ist der Kunde weniger als die vereinbarte Kilometerleistung gefahren, gibt es für die Minderkilometer sogar Geld zurück. Leasing mit Gebrauchtwagenabrechnung Die zweite mögliche Vertragsvariante ist Leasing mit Gebrauchtwagenabrechnung, auch Restwertabrechnung genannt. Es richtet sich an Autofahrer, die sich noch nicht auf eine genaue Laufleistung festlegen können. Hierbei legen Händler und Kunde auf Basis der geschätzten Laufleistung den voraussichtlichen späteren Wert des Fahrzeuges fest. Am Vertragsende wird dieser Schätzwert dem tatsächlichen Gebrauchtwagenwert gegenübergestellt. Diesen ermittelt ein unabhängiger Sachverständiger. Ist der Gebrauchtwagen mehr wert als ursprünglich angenommen, erhält der Kunde 75 Prozent des Mehrerlöses ausgezahlt. Die übrigen 25 Prozent verbleiben aus steuerrechtlichen Gründen beim Leasinggeber. Ist der erzielte Gewinn niedriger gleicht der Leasingnehmer die Differenz aus. Beide angebotenen Varianten der Vertragsform haben einen Vorteil gemeinsam: Die Kunden entscheiden sich auf jeden Fall für eine flexible Lösung. |
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