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Ford erhält KBA-Bescheinigung für recyclinggerechte FahrzeugeEs handelt sich dabei um eine neue, so genannte Recycling-Vorprüfung, die gemäß der EU-Richtlinie 2005/64/EG Teil des Typgenehmigungsverfahrens für komplette Fahrzeuge ist. Gemäß dieser Direktive sind alle Fahrzeughersteller spätestens ab Dezember 2008 dazu verpflichtet, bei der Typzertifizierung neuer Fahrzeuge den Nachweis über die Recyclingfähigkeit von mindestens 85 Prozent zu erbringen. Die Gesamtverwertungsfähigkeit eines Fahrzeugs muss sogar mindestens 95 Prozent betragen. Im Rahmen der Recycling-Vorprüfung verpflichtet das KBA jeden Automobilhersteller, eine nachvollziehbare Strategie für die Sicherstellung der Wiederverwendung von Bauteilen sowie für das Recycling und die Verwertung von Werkstoffen vorzulegen. Darüber hinaus sind die aus der gesamten Zulieferkette übermittelten Daten und Werkstoffanteile zu überprüfen. Für diesen Aspekt bekam Ford ein besonderes Lob vom KBA. Das von Ford selbst entwickelte Softwaretool ermöglicht eine umfassende Prüfung und Bewertung aller für die beim Bau eines Fahrzeugs eingesetzten Materialien und Substanzen. Dies ermöglicht schon sehr früh im Entwicklungsprozess eines neuen Fahrzeugmodells ein umfassendes Material- und Substanzmanagement. Ford hat 1993 als erster Automobilhersteller eigene Design-for-Recycling-Richtlinien eingeführt. Diese wurden seitdem unter Berücksichtigung einer ganzheitlichen Betrachtung zu einem Design-for-Sustainability-Konzept weiterentwickelt. |
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