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Thema: Auto & Geld


Filterförderung oder steuerlicher Aufschlag für Dieselfahrer

Die Einigung der Bundesregierung über die steuerliche Förderung bei der Nachrüstung von Rußpartikelfiltern wird vom ADAC gutgeheißen. Dies ist nach Ansicht des Clubs ein überfälliger Schritt, um zügig den Bestand von Diesel-Pkw mit Filtern auszustatten. Zu begrüßen ist zudem, dass Autofahrern, die ihr Fahrzeug nachrüsten wollen, noch eine Schonfrist eingeräumt wird, bevor ab 01. April 2007 ein steuerlicher Aufschlag fällig wird. In die Förderung sind zwar gerechterweise auch diejenigen Besitzer von Diesel-Pkw mit einbezogen, die ihr Fahrzeug bereits nachgerüstet haben; dies gilt jedoch nur für Nachrüstungen ab 01. Januar 2006.

Nach dem Kabinettsbeschluss sollen Autofahrer rückwirkend vom 01. Januar 2006 an einmalig 330 Euro Steuergutschrift erhalten, wenn sie ihren Diesel-Pkw mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten lassen. Gewährt wird dieser Bonus bis 2009. Finanziert wird der Zuschuss durch diejenigen Dieselfahrer, die ihr Fahrzeug nicht nachrüsten lassen. Sie sollen vom 01. April 2007 bis Ende 2010 einen Aufschlag auf die Kfz-Steuer von 1,20 Euro je angefangenen 100 Kubikzentimeter Hubraum zahlen.

Der ADAC befürwortet grundsätzlich die jetzt beschlossene Förderung. "Allerdings", kritisiert ADAC-Präsident Peter Meyer, "ist der Zuschlag in Höhe von 1,20 Euro für Dieselfahrer eine versteckte Steuererhöhung." Außerdem können zahlreiche ältere Diesel-Pkw aus technischen Gründen nicht nachgerüstet werden. Bereits 2004 hat der Club ein Konzept zur Neugestaltung der Kfz-Steuer vorgelegt, das auch eine aufkommensneutrale Finanzierung der Förderung von Rußfiltern vorsieht.


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