Diesen Artikel drucken HTML-Format: https://www.autosieger.de/feinstaub-widerspruechliches-urteil-bestaetigtrecht-auf-saubere-luft-article5772.html Thema: Umwelt & Natur |
Feinstaub: Widersprüchliches Urteil bestätigt "Recht auf saubere Luft"Gerade die Metropolen Berlin und München hätten lange geglaubt, sie könnten ihre Bürger jahrelang mit der Feinstaubbelastung allein lassen und auf konkrete Maßnahmen warten lassen. Da diese Gemeinden nicht bereit waren, von sich aus tätig zu werden, habe die DUH dort - in München gemeinsam mit dem Bund Naturschutz - entsprechende Klagen von betroffenen Bürger unterstützt. Mit Befriedigung stellen die Umweltschützer fest, dass dieser Schritt und die begleitende Berichterstattung dazu geführt hat, dass zwischenzeitlich sowohl Berlin wie auch München Verkehrsbeschränkungen für LKW beschlossen und zum Teil bereits umgesetzt haben. Zentrales Anliegen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist und bleibt die möglichst schnelle und flächendeckende Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte der EU in unseren Städten. Darauf zielte und zielt die Debatte der vergangenen Monate, die schon durch die Klagedrohung in mehreren Städten eine ungeheure Beschleunigung erfahren hat. Das allein sei ein nicht zu unterschätzender Erfolg für den künftigen Gesundheitsschutz, eklärte DUH-Bundeschäftsführer Jürgen Resch: "Die Musterklagen haben alle politischen Ebenen aus einem jahrelangen Tiefschlaf gerissen. 70 bis 120 Kommunen bereiten inzwischen Aktionspläne zur Eindämmung der Feinstaubgefahr vor oder haben bereits welche erlassen. Nach zwei Jahren hinhaltender Verzögerung hat Bundesfinanzminister Hans Eichel in diesen Tagen ein Konzept zur steuerlichen Förderung von Diesel-Rußfiltern vorgelegt. Die Länder verlangen mehrheitlich ebenfalls ein Anreizsystem, dass Diesel-Stinker bestraft und die Halter sauberer Dieselfahrzeuge mit Filtern entlastet." Resch verwies darauf, dass das Verwaltungsgericht München den Eilantrag eines betroffenen Bürgers in seinen heutigen Entscheidungen nicht in der Sache, sondern aus formalen Gründen abgelehnt habe. Resch: "Das VG München hat in seinen heutigen Entscheidungen bestätigt: Die Grenzwerte zur Luftreinhaltung sind einzuhalten und der Staat hat dafür die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen." Nach Überzeugung von DUH-Anwalts Dr. Remo Klinger bestätigt das VG in seiner heutigen Entscheidung, dass die "Grenzwerte über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft der menschlichen Gesundheit dienen und somit subjektive Rechte von Anwohnern begründen". Das Urteil weise aber auch auf ein Versäumnis der Bundesregierung bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht hin. "Die Bundesregierung muss nun unverzüglich die bisher fehlenden und von der EU geforderten Sanktionsmöglichkeiten schaffen", so Resch. Das VG hatte bemängelt, dass im deutschen Recht bisher die Möglichkeit zur Durchsetzung von Bürgeransprüchen in Sachen Feinstaub fehle. Klinger: "Die Entscheidungen des Gerichts bleiben widersprüchlich. Die Auffassung, die Grenzwerte dienen dem Gesundheitsschutz der Bürger, nur könne er sie leider nicht durchsetzen, zeugt von einem veralteten Rechtsschutzverständnis und steht im Widerspruch zu Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts." Aktenzeichen: M 1 E 05.1112 + M 1 E 05.1115 |
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