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Fahrzeug beladen: Zulässiges Gesamtgewicht schnell überschritten25% mehr geladen als erlaubt, kosten laut Bußgeldkatalog 140 Euro. Zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg. Doch das ist nicht das einzige Risiko. "Schon ein vollbeladenes Auto verändert spürbar seine Fahreigenschaften, jenseits des Gewichtslimits wird es kritisch", warnt der TÜV SÜD-Fachmann. Besonderes Augenmerk sollte deshalb den Reifen gegönnt werden. Ihr Luftdruck muss dem erhöhten Gewicht angepasst werden, um sich sicher auf die Reise machen zu können. Das Lademaximum für sein Auto zu ermitteln, ist etwas kniffelig. Zulässiges Gesamtgewicht minus Leergewicht – in dieser Angabe sind bereits 75 kg für den Fahrer enthalten – ergibt die höchstmögliche Zuladung für Mitfahrer und Gepäck. Die entsprechenden Zahlen verbergen sich hinter den Bezeichnungen F.1, bzw. F.2 für das Gesamtgewicht und hinter dem Buchstaben G fürs Leergewicht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, besser bekannt unter dem alten Namen Fahrzeugschein. "Aber", schildert Wolz seine Erfahrungen, "in der Praxis kann das tatsächliche Leergewicht deutlich höher liegen". Der Grund sind die diversen Ausstattungsvarianten und Extras. Eine Bandbreite von 200 kg und mehr sind da durchaus nicht unüblich. Entsprechend muss man in den Fahrzeugpapieren und in der Bedienungsanleitung genau hinschauen. "So verbleiben bei einer ursprünglichen Ladekapazität von beispielsweise 500 kg rasch nur noch 300 kg", rechnet Wolz vor: "Bei drei Mitreisenden je 75 kg addieren sich schon so 225 kg und es bleiben für das Gepäck 75 schnell zusammengepacktekg." Um unliebsame Überraschungen durch Gewichtsprobleme zu vermeiden, sollte man zudem wissen, wie viele Kilogramm man auf dem Dach oder etwa für Fahrräder auf der Anhängerkupplung transportieren darf. "Diese Angaben finden sich zumeist in der technischen Datensammlung der Betriebsanleitung", hilft der TÜV SÜD-Fachmann und nicht in den Fahrzeugpapieren. Auch hier liegen die Limits oft unter den Erwartungen, insbesondere wenn man sich mittlerweile E-Bikes angeschafft hat. "Hat man alles vorschriftsmäßig abgearbeitet, sollte man sich schließlich mit einer Probefahrt an die veränderten Fahreigenschaften des Urlaubsgefährts vertraut machen", empfiehlt Wolz. |
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