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Fahrverbote für Dieselfahrer?Nach Ansicht des ADAC sollte der Bund die Umsetzung alternativer Maßnahmen für eine Verbesserung der Luftqualität durch Anreize und Förderung maßgeblich unterstützen. Er ist darüber hinaus gefordert, zügig die rechtlichen Voraussetzungen auf Bundesebene dafür zu schaffen, Hardware-Nachrüstungen für Euro-5-Dieselfahrzeuge zu ermöglichen. Der ADAC hat durch umfangreiche Tests nachgewiesen, dass Hardware-Nachrüstungen bei solchen Autos zu erheblichen Emissionsrückgängen führen sowie schnell und unkompliziert durchführbar sind. Das Gericht hat in seiner Urteilsbegründung klargestellt, dass betroffene Städte auf Basis der bestehenden rechtlichen Grundlagen Fahrverbote auch ohne die Einführung einer blauen Plakette an besonders belasteten Stellen anordnen können. Allerdings wies das oberste deutsche Verwaltungsgericht darauf hin, dass Luftreinhaltepläne grundsätzlich auf Verhältnismäßigkeit zu prüfen sind. Das bedeutet nach Ansicht des ADAC, dass pauschale Fahrverbote für alle Dieselfahrer auch künftig nicht zu erwarten und lokale Fahrverbote immer nur das letzte Mittel eines umfassenden Maßnahmenplans zur Verbesserung der Luftqualität in Städten sein können. "Hardwareseitige Nachrüstung muss endlich Bestandteil des Lösungspakets zur Stickoxidminderung werden, damit in möglichst vielen Städten keine Fahrverbote erforderlich werden. Auch ohne rechtliche Verpflichtung sollten die Hersteller ihrer Verantwortung gerecht werden und die Autos ihrer Kunden nachrüsten. Die Verbraucher dürfen nicht auf den Kosten sitzen bleiben", so Becker. Außerdem müssten Hersteller aus Sicht des Clubs notwendige Garantien für die Nachrüstlösungen übernehmen, damit Autofahrer keine Langzeitrisiken aus der baulichen Nachrüstung haben. |
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