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Fahrverbot in Südtirol wegen Luftverschmutzung
Für vor dem 31.12.1994 zugelassene Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gilt vom 01. bis 24. Dezember das Fahrverbot auch an Sonn- und Feiertagen. Nochmals verschärft wird das Fahrverbot, wenn die Überschreitung der Feinstaub-Grenzwerte sieben Tage lang anhält. Dann dürfen alle vor dem 31.12.1994 zugelassenen Benzin-Fahrzeuge sowie alle vor dem 31.12.2000 zugelassenen Diesel-Fahrzeuge die Innerortsstraßen von 7 bis 19 Uhr solange nicht passieren, bis die Grenzwerte wieder unterschritten sind. An das innerstädtische Fahrverbot müssen sich auch ausländische Autofahrer halten. Straßen, die nicht befahren werden dürfen, sind entsprechend ausgeschildert. Wer das Verbot missachtet, muss mit einer Geldbuße von 68 Euro rechnen. |
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