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Thema: Info & News


Fahrerflucht ist nicht gleich Unfallflucht

Die Zahl der "Parkplatzrempler" ist in den letzten Jahren ebenso gestiegen wie die der Unfallflüchtigen – von den mehr als 500.000 Fällen werden aber nur 40% aufgeklärt. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) vermutet, dass viele Verursacher fliehen, weil sie eine Erhöhung ihres Versicherungsbeitrages fürchten und gibt Tipps, wie man vorbeugen und ggf. wichtige Informationen zum Verursacher sammeln kann. Wer sich vom Unfallort entfernt und den Unfall nicht gleich bei der Polizei meldet, begeht immer Fahrerflucht. Dabei spielt es keine Rolle, wie schwer der Schaden ist und wo es geschieht. Anders als viele Autofahrer glauben, reicht es nicht aus, einen Zettel mit der Telefonnummer an der Windschutzscheibe zu befestigen. Das gilt auch dann, wenn es sich anscheinend nur um einen Bagatellschaden handelt. Es genügt auch nicht, die Kontaktdaten bei einem Anwohner oder anderen Zeugen zu hinterlegen – selbst dann nicht, wenn der Unfallfahrer sein eigenes Auto am gleichen Ort stehen lässt oder der Schaden auf Privatgelände eingetreten ist.

Umsichtig Parken


Je breiter ein Parkplatz, desto geringer das Risiko einer Türdelle durch Nachbarn, die unbedacht ihre Autotür aufreißen. Ist ein enger Parkplatz unvermeidlich, kann man mit dem Smartphone ein Foto seines Wagens mit den Nachbarautos machen und hat später möglicherweise das Kennzeichen samt Wagentyp und Farbe des mutmaßlichen Schaden-Verursachers. Wo möglich, sollte man längs parken und dabei darauf achten, ob der Vordermann eine Anhängerkupplung hat, denn diese verursacht bei Parkremplern teure Schäden.

Auf ebenem Grund genügt es, Wagen mit Handschaltung mit eingelegtem Gang zu parken, dann kann das abgestellte Auto im Falle eines Parkremplers ein paar Zentimeter nachgeben.

Kleine Beule – große Kosten


Kleine, spitze Dellen in Wagenflanken, die beim Türaufreißen des Nachbarn entstehen, lassen sich nur schwer entfernen und sind meist sogar mit Lackierarbeiten verbunden. Die Reparatur einer kleinen Delle kann schnell mehr als 300,- Euro kosten. Sie werden oft auch durch Metall-Einkaufswagen verursacht, die beim Umladen ins Rollen geraten. Auf Supermarktparkplätzen deshalb möglichst an ebener Stelle und abseits der Einkaufswagenboxen parken.

Dokumentation ist hilfreich – Zeugen sind dies auch


Smartphone-Fotos sind schnell gemacht und ebenso schnell wieder gelöscht. Deshalb ist es mühelos, sich ein, zwei Fotos von der Parksituation zu machen. Sollte ein Schaden aufgetreten sein, gilt es, ihn gut zu dokumentieren und das Auto nicht vom Platz zu bewegen. Bei Unfallflucht auf Parkplätzen kommt die Polizei nur widerwillig, denn es handelt sich lediglich um die Regulierung von Sachschäden. Doch Fahrer von Dienst- oder Mietautos brauchen eine Schadensbestätigung für die Versicherung, auch, um zu belegen, dass sie nicht selbst Verursacher des Schadens sind. Auch hier sind Fotos sehr wichtig. Falls sich Zeugen melden oder man selbst Zeuge wird, müssen die Adressen ausgetauscht werden. Wichtig ist, auch Datum, Uhrzeit und Ort festzuhalten – wie bei jedem Unfall auch. Als Zeuge kann man seine Anschrift am Wagen des Geschädigten anbringen, sollte aber sicherheitshalber auch die Polizei informieren, falls sich der Geschädigte dort meldet.

Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt


Auch bei Bagatellschäden spricht man von Fahrerflucht, die auch bei kleinen Delikten auf Privatgelände mindestens mit Bußgeld und Punkten bewehrt ist. Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt. Unfallflucht begeht nach §142 StGB, wer sich nach einem Unfall der Feststellung seiner Beteiligung durch Entfernen entzieht oder nicht ausreichend lange wartet. Das ist ein Straftatbestand, der je nach Schwere der Folgen, etwa bei Körperverletzung, und auch bei Beeinträchtigungen des Verursachers durch Alkohol oder Drogen, noch zusätzlich geahndet wird.

Bei Fahrerflucht droht sogar Gefängnis


Die Strafen für Fahrerflucht reichen von Geldstrafen über Punkte im Zentralregister bis zu Fahrverbot oder Gefängnisstrafen. Je größer der Schaden, umso drastischer die Folgen. Die Gerichte entscheiden jedoch nicht einheitlich. Flüchtigen Verursachern drohen drastische Strafen:


  • Bei einem Schaden bis etwa 600,- Euro wird das Verfahren häufig gegen eine Geldauflage eingestellt oder es wird nur eine geringe Geldstrafe – zuzüglich der Reparaturkosten – verhängt.

  • Bei einem Schaden bis etwa 1.300,- Euro (und dies ist bei modernen Autos meist nicht sichtbar) drohen eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen (ein Monatsgehalt), zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei und ein bis zu dreimonatiges Fahrverbot – der kleine Rempler wird zur großen Sache.

  • Bei einem Schaden über 1.300,- Euro gehen Gerichte meistens von einem "bedeutenden Schaden" aus, der gestellte Flüchtige muss die Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate abgeben, kassiert 3 Punkte im Register des KBA in Flensburg und eine Geldstrafe. Der Führerschein muss neu beantragt werden.

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