Diesen Artikel drucken HTML-Format: https://www.autosieger.de/fahren-auf-der-autobahn-article7620.html Thema: Auto & Recht |
Fahren auf der AutobahnGenerell gilt: Fahrzeuge müssen immer die rechte Fahrspur benutzen. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Verwarnungsgeld von 25 Euro – auch wenn die Autobahn frei ist und niemand behindert wird. Kommt noch eine Behinderung dazu, wird also ein Schnellerer grundlos am Überholen gehindert, drohen 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Dies gilt auch, wenn der Hintermann sich nicht an ein bestehendes Tempolimit hält. Eine Ausnahme zum Rechtsfahrgebot gibt es allerdings. Ausschließlich auf dreispurigen Autobahnen und dort nur dann, wenn auf der rechten Spur hin und wieder ein Fahrzeug fährt, ist der Fahrer nicht gezwungen von der Mittelspur nach rechts auszuweichen. Nach dem Überholen muss man sich so bald wie möglich wieder rechts einordnen, ohne den Langsameren zu behindern. Allerdings braucht man seine Spur nur dann freizugeben, wenn man nach dem Überholen mindestens 10 bis 20 Sekunden lang ohne zu bremsen auf dem rechten Fahrstreifen weiterfahren kann. Wer drängelt, nötigt oder gar rechts überholt, riskiert hohe Strafen. So wird beispielsweise zu dichtes Auffahren (weniger als 1/10 des halben Tachoabstandes) bei mehr als Tempo 130 mit 150 Euro, vier Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot bestraft. Wer sich über andere Verkehrsteilnehmer ärgert, sollte nicht stur auf seinem vermeintlichen Recht beharren, gelassen bleiben und im Zweifel auch mal auf sein Vorrecht zu verzichten. |
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