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Fahreignungsbeurteilung: Ärzte müssen Klartext sprechenLaut ADAC ist der Arzt im Rahmen der so genannten Sicherungsaufklärung zu Schutzmaßnahmen verpflichtet. Fahrunsicherheit kann durch Krankheiten hervorgerufen werden, die die Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen, aber auch durch zahlreiche Medikamente. Dann ist der Arzt aufgefordert, den Patienten ungefragt auf die Risiken hinzuweisen und davor zu warnen, sich an das Steuer eines Kraftfahrzeugs zu setzen. Die Aufklärung muss für den Patienten verständlich sein, ein bloßer Hinweis auf den Beipackzettel eines Medikaments genügt nicht. Im eigenen Interesse sollte der Arzt den Gesprächsinhalt dokumentieren, damit er ihn im Streitfall zuverlässig wiedergeben kann. Steht zu befürchten, dass sich der Patient nicht an die Empfehlung hält, sollte der Arzt die Aufklärung im Beisein von Dritten, z.B. engsten Familienangehörigen, vornehmen. Grundsätzlich ist laut ADAC der Kraftfahrer selbst für seine Fahrtüchtigkeit verantwortlich: So darf nur derjenige am Straßenverkehr teilnehmen, der nicht aufgrund körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung in seiner Fahrsicherheit eingeschränkt ist und dadurch sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. |
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