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Europäischer Gerichtshof: VW-Gesetz verstößt gegen EU-RechtDer EuGH hat auch festgestellt, dass das im VW-Gesetz verankerte Recht des Bundes und des Landes Niedersachsen, je zwei Vertreter in den VW-Aufsichtsrat entsenden zu dürfen, sobald sie jeweils über mehr als eine VW-Aktie verfügen, ebenfalls europarechtswidrig ist. Damit gelten für Volkswagen künftig die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, wonach die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat von der Hauptversammlung gewählt werden. Schließlich verstößt laut Europäischem Gerichtshof auch die im VW-Gesetz vorgesehene Erhöhung der für Strukturbeschlüsse der VW-Hauptversammlung erforderlichen Mehrheit von 75 auf über 80 Prozent der vertretenen Stammaktien gegen geltendes europäisches Recht. Mit ihrer Entscheidung sind die Richter der Auffassung der Kommission der Europäischen Gemeinschaft gefolgt, wonach die Kernelemente des VW-Gesetzes gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstoßen. Porsche akzeptiert, dass Niedersachsen entsprechend seines Aktienanteils angemessen im VW-Aufsichtsrat vertreten ist. Die beiden Porsche-Vertreter in dem Kontrollgremium, Vorstandsvorsitzender Dr. Wendelin Wiedeking und Finanzvorstand Holger Härter, würden es begrüßen, wenn der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff und sein Kollege, Wirtschaftsminister Walter Hirche, weiterhin dem Aufsichtsrat des Wolfsburger Automobilherstellers angehören würden. Damit wäre die notwendige Kontinuität in der vertrauensvollen Zusammenarbeit sichergestellt. |
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