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Europäische Kommission: Grünes Licht für Lkw-InnovationsprogrammBundesminister Wolfgang Tiefensee ist mit der Entscheidung der Kommission sehr zufrieden: "Es ist gut, dass die Kommission schnell entschieden hat. Wir werden alles tun, damit das Programm und die geplante Absenkung der Kfz-Steuer spätestens Mitte dieses Jahres in Kraft treten können. Damit erfüllen wir die Vorgaben aus dem Mautkompromiss aus dem Jahr 2003." Das Innovationsprogramm und die Absenkung der Kfz-Steuer für schwere Nutzfahrzeuge auf das europarechtlich zulässige Mindestniveau bringt uns dem Ziel, die Wettbewerbsbedingungen des deutschen Gewerbes zu verbessern, ein großes Stück näher. Die Bundesregierung erfüllt damit eine Vereinbarung, auf die sie sich mit dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat im Mai 2003 geeinigt hatte. Diese Vereinbarung sieht vor, dass im Falle der Ablehnung des Mauterstattungsverfahrens alternativ ein Innovationsprogramm sowie die Absenkung der Kfz-Steuer auf den Weg gebracht werden. Das Innovationsprogramm sieht die Förderung der Anschaffung solcher Fahrzeuge vor, die die noch nicht gesetzlich vorgeschriebenen EU-Abgasnormen (EURO-Normen) einhalten. Die Förderung erfolgt mittels zinsgünstiger Darlehen oder Direktzuschüssen. Das Programm hat ein Volumen von 100 Millionen Euro jährlich und soll über die Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW, abgewickelt werden. Die geplante Absenkung der Kfz-Steuer hat ein jährliches Volumen von 150 Millionen Euro. "Wir werden nun zügig das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften einleiten und den zuständigen Ausschüssen des Bundestages zur abschließenden Beratung vorlegen. Im Anschluss wird der durchschnittliche Mautsatz von bisher 12,4 Cent/km auf 13,5 Cent/km angehoben", so Tiefensee. Nachdem die Kommission das Mautermäßigungsverfahren im beihilferechtlichen Prüfverfahren im Januar 2006 abgelehnt hat, hat das Speditionsgewerbe ein neues Mautbonussystem erarbeitet, das die Anrechnung von in Deutschland gezahlter Mineralölsteuer auf die zu zahlende Maut vorsieht. Das Bundesverkehrsministerium hat den Vorschlag des Gewerbes in einem Pränotifizierungsverfahren der Kommission zugeleitet. Diese hat nun erneut aus Gründen der Benachteiligung ausländischer Unternehmer abgelehnt. |
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