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EU-Spielregeln für Alkohol und Tabak
Bei der Mitnahme größerer Mengen an Genussmitteln muss bei einer Kontrolle glaubhaft gemacht werden, dass die Waren ausschließlich für den privaten Verbrauch bestimmt sind. Das vierte skandinavische Land Norwegen erlaubt als Nicht-EU-Land nur einen Liter Wein, einen Liter hochprozentige Spirituosen und zwei Liter Bier oder – alternativ – zwei Liter Wein und zwei Liter Bier. Daneben dürfen 200 Zigaretten eingeführt werden. |
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