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EU-Richtlinie zum Fußgängerschutz ab 01. OktoberLaut ADAC können Veränderungen an Design und Karosserie viel für den Fußgängerschutz bewirken: zum Beispiel Motorhauben aus weicherem Material, nachgebende Stoßfänger (Bestnoten für Citroen C4, Honda FR-V, Mercedes Benz A-Klasse, Opel Zafira, Seat Altea, VW Passat), entschärfte Haubenkanten (gute Ergebnisse für Seat Altea, Opel Tigra, VW Golf) und aktive Motorhauben. Diese schnellen im hinteren Bereich bei einem Zusammenstoß nach oben, schaffen damit Knautschzone und können so die Aufprallkräfte um bis zu 90 Prozent reduzieren. ADAC-Experten gehen davon aus, dass sich durch einen verbesserten Fußgängerschutz die Zahl der tödlich verunglückten Fußgänger um etwa die Hälfte senken ließe. 2003 ereigneten sich auf deutschen Straßen rund 35.000 Unfälle mit Fußgängern, dabei verloren 838 Fußgänger ihr Leben. Die EU-Richtlinie gilt in der ersten Phase zunächst für alle ab 01. Oktober neu entwickelten Modelle. Diese Autos (Gesamtgewicht weniger als 2.500 Kilo) müssen einen so genannten Komponententest bestehen. Bei diesem schlagen nachgebildete Körperteile eines Menschen mit 40 km/h auf den Frontbereich des Fahrzeugs auf. Bestimmte Grenzwerte für Beine und Kopf dürfen beim Aufprall nicht überschritten werden. In den Jahren 2010, 2013 und 2015 wird die EU-Richtlinie noch einmal schrittweise erweitert und verschärft. Der ADAC ist der EU-Richtlinie zum Fußgängerschutz weit voraus. Nach den EU-Kriterien, die ab 2015 für alle zugelassenen Neufahrzeuge gelten, testet der Automobilclub schon heute. |
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