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EU-Richtlinie: Einheitliche Sicherheitsstandards in StraßentunnelnDie Richtlinie lege einheitliche organisatorische, technische und betriebliche Mindestanforderungen für die Sicherheit in Straßentunneln fest, was insbesondere für die Selbstrettung der Tunnelnutzer von großer Bedeutung sei. Von deutscher Seite sei hierzu in fast allen Punkten erreicht worden, dass die hohen Anforderungen aus den bereits eingeführten nationalen Richtlinien berücksichtigt seien, so Stolpe. Dass die Tunnel im Zuge von Bundesfernstraßen bereits heute ein hohes Sicherheitsniveau hätten, zeige auch der aktuell veröffentlichte ADAC-Tunneltest 2004, bei dem von den 27 getesteten europäischen Straßentunneln allein drei deutsche Tunnel von insgesamt neun Tunneln die Bewertung "sehr gut" erhielten. "Dieses Ergebnis ist sehr erfreulich und bestätigt die von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen", sagte Stolpe. Um aber auch für alle bestehenden Tunnel eine rasche Anpassung der Sicherheit zu erreichen, sei bereits im Jahr 2001 ein Nachrüstprogramm für Tunnel mit einem Gesamtvolumen von 230 Millionen Euro aufgelegt worden, von dem inzwischen schon einige Projekte abgeschlossen seien. Der Bundesminister ist daher zuversichtlich, dass die in der europäischen Tunnelrichtlinie festgelegte Forderung zur Nachrüstung von Tunneln in Deutschland termingerecht umgesetzt werde. |
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