Diesen Artikel drucken HTML-Format: https://www.autosieger.de/eu-importwagen-article127.html Thema: Neuheiten |
EU-ImportwagenZur Berechnung der Höhe des Betrages muss der Kaufpreis eines Importfahrzeuges mit dem Wert eines deutschen Modells zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verglichen werden. Den Differenzbetrag kann der Käufer zurückverlangen. Das Gericht war außerdem der Ansicht, dass es keinen Unterschied macht, ob es sich beim Verkäufer um einen Gebrauchtwagenhändler oder um einen Privatmann handelt, weil allgemein bekannt ist, dass Importfahrzeuge im Schnitt günstiger sind. |
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