Diesen Artikel drucken HTML-Format: https://www.autosieger.de/eu-heimtierausweis-article15163.html Thema: Reisen & Urlaub |
EU-HeimtierausweisDen Heimtierausweis, früher bekannt als Tollwut-Impfausweis, stellt der Tierarzt aus. Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss das Dokument den tierärztlichen Nachweis über einen gültigen Tollwut-Impfschutz enthalten. Für aus Deutschland stammende Vierbeiner heißt dies, dass die letzte Tollwut-Impfung mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt durchgeführt worden ist. Aufpassen muss, wer nach Großbritannien, Irland, Schweden, Norwegen, Finnland und Malta reisen will: Diese Länder können noch bis 2009 zusätzliche Auflagen wie Bluttests, das Einhalten von Wartefristen oder einen Wurmtest fordern. Bei der Wiedereinreise aus einem EU-Land sowie aus einigen Nicht-EU-Staaten (z. B. Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen, Kroatien, USA, Kanada, Australien, Neuseeland) genügt der Heimtierausweis. Beim Transit bzw. für die Wiedereinreise aus anderen Nicht-EU-Staaten (z. B. Serbien, Mazedonien, Türkei, Marokko, Indien, Mexiko) ist vor Reiseantritt mittels Blutprobe mindestens 30 Tage nach Impfung eine Tollwut-Antikörperbestimmung durchzuführen. Einreise von bestimmten Kampfhunderassen verboten Der ADAC weist Hundebesitzer darauf hin, dass einige europäische Länder die Einreise von bestimmten Kampfhunderassen verbieten. Dazu zählen unter anderem:
In folgenden Ländern besteht für diese Tiere Leinen-, teilweise auch Maulkorbzwang:
|
Autosieger.de - Das Automagazin |
https://www.autosieger.de
|