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EU-Heimtierausweis: Grenzpapiere für Hunde und KatzenDer Heimtierausweis, früher bekannt als Tollwut-Impfausweis, wird vom Tierarzt ausgestellt. Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss in dem Dokument der tierärztliche Nachweis über eine gültige Tollwut-Impfung enthalten sein. Stammen die vierbeinigen Begleiter aus Deutschland, bedeutet dies, dass die letzte Impfung mindestens 30 Tage und im längsten Fall 12 Monate vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein muss. Aufpassen muss, wer nach Großbritannien, Irland, Schweden, Norwegen, Finnland und Malta reisen will: Diese Länder können noch bis Herbst 2009 zusätzliche Auflagen wie Bluttests, das Einhalten von Wartefristen oder einen Wurmtest fordern. Bei der Wiedereinreise aus einem EU-Land sowie aus einigen Nicht-EU-Staaten (z.B. Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen, Kroatien, USA, Kanada, Australien, Neuseeland) genügt der Heimtierausweis. Beim Transit bzw. für die Wiedereinreise aus anderen Nicht-EU-Staaten (z.B. Serbien, Mazedonien, Türkei, Marokko, Indien, Mexiko) ist vor Reiseantritt mittels Blutprobe mindestens 30 Tage nach Impfung eine Tollwut-Antikörperbestimmung durchzuführen. Der ADAC weist Hundebesitzer darauf hin, dass in einigen europäischen Ländern die Einreise von bestimmten Kampfhunderassen verboten ist. Dazu zählen unter anderem Frankreich, Großbritannien, Dänemark, Malta, Niederlande, Norwegen und Ungarn. Leinenpflicht und teilweise auch Maulkorbzwang besteht für diese Hunde in Österreich, Italien, Spanien, Kroatien und Bulgarien. Grenzpapiere für Hunde und Katzen |
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