Diesen Artikel drucken HTML-Format: https://www.autosieger.de/entfernungspauschale-article340.html Thema: Auto & Geld |
EntfernungspauschaleDer ADAC weist darauf hin, dass der Abzug von Kosten, die für den Arbeitsweg notwendig sind, vom zu versteuernden Einkommen keine Subvention darstellt. Vielmehr folgt diese Möglichkeit einem elementaren Grundsatz des deutschen Einkommensteuerrechts. Arbeitswegkosten dürfen nach Auffassung des ADAC bei der Einkommensteuer auch in Zukunft nicht grundsätzlich anders behandelt werden als andere Werbungskosten. Ohnehin war schon bisher die steuerliche Entfernungspauschale für die meisten Autofahrer nicht kostendeckend, da sich die Sätze von 36 Cent (für die ersten zehn Kilometer) und 40 Cent (ab dem elften Kilometer) auf den Doppelkilometer (Hin- und Rückfahrt) beziehen. Eine zentrale Ursache der hohen finanziellen Belastung der Autofahrer in Deutschland ist nicht zuletzt der stetig erhöhte Steueranteil von über 80 Cent je Liter Benzin. |
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