Diesen Artikel drucken HTML-Format: https://www.autosieger.de/einigung-mit-eu-komission-zu-porsche-vertriebs-u-servicesystem-article1889.html Thema: Wirtschaft & Handel |
Einigung mit EU-Komission zu Porsche-Vertriebs- u. ServicesystemEs ist insbesondere sichergestellt, dass der Verkauf von 911, Boxster und Cayenne bei den rund 220 autorisierten Porsche-Zentren in der EU – davon 85 in Deutschland – ausschließlich in separaten Showrooms und durch spezielles Porsche-Verkaufspersonal erfolgt. Außerdem bedarf die Gründung von weiteren Verkaufsniederlassungen durch Porsche-Händler an anderen als den vertraglich vereinbarten Standorten der Zustimmung des Stuttgarter Automobilherstellers. Das Unternehmen behält damit auch nach Wegfall des Lokalisierungsgebots im Oktober 2005 die Kontrolle sowohl über die Anzahl als auch über die geographische Verteilung seiner Händlerbetriebe. Porsche kann diese Regelungen gegenüber der seit 1. Oktober 2003 geltenden neuen GVO für sich in Anspruch nehmen, weil das Unternehmen unter die sogenannte Bagatellbekanntmachung der EU-Kommission fällt. Beim Kundendienst wird auch Porsche zukünftig diejenigen Bewerber freier Werkstätten als offizielle Mitglieder des Porsche-Servicenetzes autorisieren, die die festgelegten Zulassungskriterien und Qualitätsstandards der Marke erfüllen. Die Standards wurden mit der Kommission abgestimmt. Dr. Wendelin Wiedeking, Vorstandsvorsitzender der Porsche AG: "Mit dieser Regelung können wir zufrieden sein. Dass wir auch in Zukunft unsere Fahrzeuge über ein selektives Händlernetz mit unverwechselbarem Markenauftritt vertreiben können, ist für uns als Nischenhersteller von großer Bedeutung. Mein Dank gilt deshalb den zuständigen Stellen der EU-Kommission, die sich sehr ausführlich mit den bei Porsche gegebenen Besonderheiten befasst haben." |
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