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Einbau einer Mittelinsel in Ortsdurchfahrt SoltauAm 6. Juli 2004 hat die Bezirksregierung entschieden, auf die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zu verzichten. Eine solche Entscheidung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen möglich, wenn öffentliche Belange dem Vorhaben nicht entgegenstehen und Rechte Dritter nicht beeinflusst werden bzw. diese in Vereinbarungen dem Vorhaben zugestimmt haben. Diese Voraussetzungen werden erfüllt. Wegen der Lage im Bereich der Ortseinfahrt, der oft nicht angepassten Geschwindigkeiten des Kraftfahrzeugverkehrs und der hohen Verkehrsstärken auf der B 3 werden Radfahrer und Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn gefährdet. Der Einbau der Mittelinsel soll die Überquerung erleichtern und sicherer machen. |
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