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Drängeln und Schlängeln in Deutschland nicht erlaubtDrängeln und Schlängeln ist in der Bundesrepublik Deutschland eine Ordnungswidrigkeit, die mit mindestens 50 Euro und drei Punkten in der "Verkehrssünder-Kartei" in Flensburg geahndet wird. "Die bayerische Polizei wird ein verstärktes Augenmerk auf die riskante Fahrweise von Motorradfahrern richten. Dass diese Präventionsmaßnahme erforderlich ist, zeigt auch die letztjährige Verkehrsunfallstatistik", so Schmid. So kam es im Jahr 2005 auf Bayerns Straßen zu fast 6.000 Verkehrsunfällen mit Personenschaden, bei denen Kradfahrer beteiligt waren. Dabei wurden 179 Personen getötet und über 6.700 Personen verletzt. |
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