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Thema: Reisen & Urlaub


Dokumente verwahren

Jedes Jahr stehen einige Tausend Deutsche während eines Auslandsurlaubs plötzlich ohne Reisepass oder Personalausweis da. Meist werden diese Dokumente verloren, häufig aber auch gestohlen. Deshalb sollte man alle wichtigen Papiere sorgfältig aufbewahren und vorsichtshalber Kopien bei sich haben. Am besten werden Dokumente im Hotelsafe verwahrt. Keinesfalls sollten sie im Handschuhfach des Autos bleiben

Verliert man ein Dokument, kann ein Ersatzpapier wesentlich schneller beschafft werden, wenn die Nummer des Dokuments, die Ausstellungsbehörde und das Ausstellungsdatum bekannt sind. Deswegen ist es ratsam, diese Angaben vor Reiseantritt zu notieren und bei Verwandten oder Bekannten zu Hause zu hinterlegen. Noch besser ist es, Kopien mitzunehmen.

Geht der Reisepass verloren, sollte man zuerst bei der örtlichen Polizeidienststelle den Verlust bescheinigen lassen. Günstig ist es, wenn in dieser Bescheinigung bereits Nummer, ausstellende Behörde und Ausstellungsdatum des verlorenen Dokuments angegeben sind. In einem zweiten Schritt gilt es zu klären, ob das nächst erreichbare Konsulat befugt ist, Ersatzpapiere auszustellen. Da die Büros meist nur vormittags geöffnet haben, sollte man sich auch erkundigen, wann man vorbeikommen kann. Dabei nicht vergessen: Vor dem Konsulatsbesuch mehrere Passfotos machen lassen.

In den meisten Ländern ist es möglich (allerdings nicht bei allen Konsulaten), einen Reiseausweis als Passersatz für die Dauer eines Monats ausgestellt zu bekommen.

Mit erheblichen Schwierigkeiten ist die Ausstellung eines neuen Reisepasses verbunden (an Stelle eines Reiseausweises als Passersatz). Wenn der Betroffene über keinerlei Personalpapiere mit einem Lichtbild (also zum Beispiel den Führerschein) verfügt, ist es sinnvoll, eine dritte Person gewissermaßen als Bürge mitzubringen. Diese sollte nach Möglichkeit die deutsche Staatsangehörigkeit haben und noch im Besitz der entsprechenden Personalpapiere sein. Andernfalls werden oft komplizierte telefonische Rückfragen bei der zuständigen deutschen Behörde notwendig.

Kinder unter 16 Jahren können zwar im Ersatzausweis der Eltern eingetragen werden, doch wird auch für sie ein Identitätsnachweis verlangt. Dazu genügt an Stelle eines Lichtbildausweises auch die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch.

Kfz-Papiere wie Führer- oder Fahrzeugschein können übrigens nur von der Verwaltungsbehörde in Deutschland (Führerschein-/Kfz-Zulassungsstelle) ausgestellt werden.


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