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Digitales Kontrollgerät zur Kontrolle der Lenk- und RuhezeitenDas mit der Verordnung (EG) Nr. 2135/98 eingeführte digitale Kontrollgerät soll das bisherige mechanische ersetzen. Das Gerät dient der Kontrolle der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Straßengüter- und Personenverkehr. Eine Bauartgenehmigung für das neue System existiert bisher jedoch in keinem EU-Mitgliedstaat. Sollten den Automobilherstellern zum Einführungstermin keine praxistauglichen digitalen Kontrollgeräte zur Verfügung stehen, befürchtet Verkehrsminister Stolpe eine Rechtsunsicherheit bei der Neuzulassung von Fahrzeugen. "Es muss unbedingt verhindert werden, dass es auf absehbare Zeit zu einem faktischen Zulassungstopp für neue Fahrzeuge kommt", sagt Stolpe. Der Vorschlag der Kommission, die Einführungsfrist durch ein Moratorium um zwölf Monate lediglich faktisch hinauszuschieben, könne die rechtlichen Probleme nicht beseitigen, so Stolpe weiter. "Die einzig befriedigende Lösung ist der Erlass einer Verordnung zur Verschiebung der Einführungsfrist." |
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