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Dieselpartikelfilter-Förderung wird verlängertLeichte Nutzfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen werden ebenfalls gefördert, wenn diese bis einschließlich 16. Dezember 2009 erstmals zugelassen wurden und die Nachrüstung eines Partikelfilters ab Inkrafttreten der Richtlinie (13. Mai 2010) bis einschließlich 31. Dezember 2010 erfolgt ist. Die neue Förderrichtlinie setzt den in 2009 begonnen Barzuschuss von 330 Euro zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelfiltern fort. Für die Antragstellung steht ab sofort auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) ein entsprechendes Formular zur Verfügung. |
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