Diesel-Pkw künftig mit OBD-System
Ab dem 1. Januar 2004 müssen alle neu zugelassenen Diesel-Pkw bis 2,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG) und bis zu sechs Sitzplätzen mit einem on-Board-Diagnose-System (OBD) ausgerüstet sein. Es überwacht alle Motorkomponenten, deren Ausfall zu einer deutlichen Erhöhung der Schadstoffemissionen führen kann. Für andere Pkw und leichte Lkw ist ein OBD-System zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. Für Lkw über 3,5 Tonnen ist ab Erstzulassung 1.1.2004 ein vorderer Unterfahrschutz vorgeschrieben. Geländefahrzeuge sind davon ausgenommen.
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