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Den Autourlaub optimal planenEbenso erforderlich ist eine Vignette, die eventuell in Ländern erforderlich ist, durch die Sie fahren. Fehlende Vignette? Das wird teuerÖsterreich, Schweiz, Slowenien, Rumänien, Tschechien, Ungarn und die Slowakei verfügen über eine Vignettenpflicht. Die Vignette erlaubt das Befahren der Straßen in dem jeweiligen Land. Für jedes einzelne Land gelten andere Regeln. In der Schweiz ist nur eine Jahresvignette erhältlich. In Österreich gibt es die Kurzzeitvignette, die über eine bestimmte Dauer das Befahren der Straße erlaubt. Wer diese Vignette nicht vorschriftsmäßig erwirbt oder anbringt, läuft Gefahr, eine Strafe bezahlen zu müssen. In Österreich kostet dies mindestens 300 Euro. Die Ersatzmaut kostet 120 Euro, wobei die Vignette für sieben Tage gerade mal acht Euro kostet. In vielen Ländern lohnt es sich außerdem, alle Verkehrsvorschriften einzuhalten. In Österreich ist es den Polizisten erlaubt, das geschulte Auge einzusetzen. Das besagt: Schätzt ein Polizist Ihre Geschwindigkeit höher ein, darf er Sie aufhalten und Ihnen ein Bußgeld auferlegen. Des Weiteren gilt es in 22 Ländern, auch am Tage das Abblendlicht einzuschalten. 112 – diese Notrufnummer müssen Sie kennenIm EU-Ausland ist die Nummer 112 einheitlich als Notrufnummer festgelegt. Mit dieser Notrufnummer gelangen Sie immer an den richtigen Ansprechpartner. Wer zum Beispiel in Österreich nach einem Unfall die Polizei alarmiert, erhält eine sogenannte Blaulicht-Steuer – diese Strafe beträgt 36 Euro. Merken Sie sich also, für Notfälle gilt immer die Rufnummer 112. Tipp: Nützliche Notrufnummern innerhalb der EU erfahren Sie hier. Rettungskarte steigert ÜberlebenschancenFür Notfälle rät der ADAC außerdem zu einer Rettungskarte, die fahrzeugbezogen ist und den Rettungskräften vor Ort die Arbeit erleichtert. Darauf ist zum Beispiel beschrieben wie eingeklemmte Personen schnellstmöglich aus diesem Fahrzeug befreit werden können. Diese soll einheitlich hinter der Fahrersonnenblende angebracht werden, bis flächendeckend in ganz Europa eine elektronische Datenübermittlung an die Unfallstelle möglich ist. Diese Rettungskarte ist beispielsweise auf der Webseite des ADAC erhältlich (zu den Rettungskarten). So kommen Sie sicher ans ZielDie meisten Unfälle geschehen aufgrund einer unzureichenden Sicherung und falschen Beladung des Gepäcks. Wenn Sie das Gepäck außerhalb des Kofferraums verstauen, sorgen sie dafür, dass das Gepäck ausreichend gesichert ist. Fahrräder müssen mit Gurten an dafür vorgesehenen Gestellen befestigt werden. Ebenso gilt es darauf zu achten, dass keine Gegenstände beim Bremsen nach vorne fallen können. Der Fußraum ist stets freizuhalten. Gegenstände im Fahrerfußraum können unter die Pedale gelangen, was einen Bremsvorgang behindern kann. Im unten gezeigten Video des ADAC sehen Sie, wie Sie das Auto richtig beladen – denn auch beim Pkw ist eine optimale Gewichtsverteilung nötig. Versicherungsschutz im AuslandDie grüne Versicherungskarte gehört zu den Reisedokumenten wie der Personalausweis oder der Reisepass. Die Versicherungskarte deckt den Versicherungsschutz auch im Ausland ab. Für einige Länder ist es sogar Pflicht, diese mitzuführen. Wenn Sie keine grüne Versicherungskarte haben, erhalten Sie diese bei Ihrer Versicherung auf Nachfrage. Im Falle eines Unfalls benötigen Sie außerdem einen europäischen Reisebericht. Bewahren Sie diesen am besten im Handschuhfach auf, damit er im Falle eines Falles griffbereit ist. Vorteilhaft ist es auch, wenn Sie einen Sprachreiseführer zur Hand haben. Dieser enthält die wichtigsten Wörter, die Sie bei einem Aufenthalt in einem anderen Land benötigen. |
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