Das ändert sich für Autofahrer in 2010
Allmählich wird es ernst mit der Eintreibung nicht bezahlter Urlaubsknöllchen. Bußgelder über 70 Euro aus dem Ausland werden voraussichtlich ab dem 01. Oktober 2010 auch in Deutschland vollstreckt. Davon können je nach Land bis zu 2 Jahre alte Strafzettel betroffen sein. Der ADAC hat stichwortartig zusammengefasst, was sich für Urlauber und Autofahrer sonst noch ändert:
- Verschärfung der Einfahrtverbote in verschiedene Umweltzonen (z.B. Berlin und Hannover nur noch mit grüner Plakette) ab 01. Januar 2010.
- Wegfall der AU-Plakette zum 01. Januar 2010. Die Abgasuntersuchung ist künftig Bestandteil der Hauptuntersuchung.
- Kennzeichenmitnahme nach Umzug wird erleichtert.
- Online-Fahrzeug-Zulassung wird in einzelnen Ländern getestet.
- Ende 2010 kommen das sogenannte "begleitete Fahren" für 17-Jährige sowie die freiwillige zweistufige Fahrausbildung auf den Prüfstand.
- Reform des Punktesystems (geplant für Ende 2010).
- Neben dem Dynamo soll auch eine batteriebetriebene Fahrradbeleuchtung erlaubt sein.
- Die Einrichtung einer unabhängigen Schlichtungsstelle für Reisen mit Bus, Bahn, Flug und Schiff wird gesetzlich verankert. Nach Ansicht des ADAC sollte die Schlichtungsstelle ihre Arbeit so schnell wie möglich aufnehmen.
- Die neue Verbraucherkreditrichtlinie tritt mit zahlreichen Verbesserungen am 11. Juni 2010 in Kraft. Dann müssen unter anderem Kreditinstitute schon in der Werbung transparente Angaben zum effektiven Jahreszins machen.
- Für Ende 2010 hat die EU eine neue Pauschalreiserichtlinie angekündigt. Darin geht es vorrangig um dringend notwendige Regelungen zu online-Reisebuchungen.
- Personen, die in die USA einreisen wollen und keiner Visumspflicht unterliegen, müssen künftig eine Einreisegebühr bezahlen. Im Gespräch sind 10 Dollar pro Person.
Die Pkw-Mautvignetten für Österreich, Tschechien und die slowakische Republik werden teurer. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen brauchen keine Vignette mehr, sondern zahlen eine streckenabhängige Maut, die mit Hilfe eines speziellen Erhebungsgeräts im Fahrzeug berechnet wird. In Österreich wird die Maut für diese Fahrzeuge zusätzlich nach ihrem Schadstoffausstoß gestaffelt.
|