Diesen Artikel drucken HTML-Format: https://www.autosieger.de/das-aendert-sich-2008-fuer-autofahrer-article13894.html Thema: Auto & Recht |
Das ändert sich 2008 für AutofahrerSeit 2005 seien die Kosten für Verkehrsteilnehmer unterm Strich um mehr als 7 Prozent gestiegen und damit um mehr als das Doppelte im Vergleich zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten, merkte der ACE unter Hinweis auf seinen jüngsten Mobilitätskostenindex (MKI, Jan. 2007) an. Der ACE veröffentlichte einen Katalog mit den wichtigsten Änderungen für 2008. Einiges Neue dürfte für gehörigen Zündstoff sorgen. So sollen Fehler im Straßenverkehr künftig fast das Doppelte kosten. Mit den ersten Umweltzonen müssen sich zumindest Städter nun Feinstaubplaketten beschaffen. Gleichzeitig lässt die Politik bei der Pendlerpauschale nicht locker. Hier richten sich jetzt alle Hoffnungen auf das Bundesverfassungsgericht. Es soll den Aderlass von Millionen von Pendlern rückgängig machen. Anfang des neuen Jahres tritt auch die nächste Stufe der Erhöhung der Biodieselsteuer in Kraft. Sie soll bis 2012 alle 12 Monate um weitere 6 Cent auf 36 Cent pro Liter steigen. Schritt für Schritt erhöht wird zugleich die Biobeimischung von derzeit 5 auf 10 Prozent. Besser werden im nächsten Jahr Verkehrsopfer gestellt. Und auch das neue Versicherungsrecht stärkt die Verkehrsteilnehmer. Bußgelder verdoppelt Ernst wird es schon im Frühjahr 2008 für Drängler, Raser sowie Autofahrer, die sich von Alkohol oder Drogen benebelt ans Steuer setzen. Die neuen drakonischen Strafen sind beschlossene Sache und werden von den Bundesländern inzwischen voll mitgetragen. Geändert werden Bußgeldkatalog, die Straßenverkehrsordnung und das Ordnungswidrigkeitsrecht. Meist zahlen die Täter künftig nahezu doppelt so viel Bußgeld wie heute. Wer in der Stadt 26 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt zahlt statt 60 Euro nun 100. Wer außerorts 51 km/h zu schnell ist, muss mit 240 Euro gleich 90 Euro mehr zahlen als bisher. Außerdem wird bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ab 31 km/h ein Fahrverbot verhängt; außerorts liegt die Grenze dafür bei 41 km/h. Wer mit mehr als 0,5 Promille am Steuer erwischt wird zahlt 500 Euro – beim ersten Mal. Wiederholungstäter müssen bis zu 1.500 Euro berappen. "Wir wollen viel härter gegen verantwortungslose Fahrer vorgehen, die für alle Verkehrsteilnehmer eine Gefahr bedeuten", lautet die Begründung des Bundesverkehrsministeriums. Zudem seien die Strafen immer noch günstiger, als im europäischen Ausland. So würden in Großbritannien schon mittlere Tempoverstöße mit 1.500 Euro bestraft. Alkoholtäter drohten bis zu 7.400 Euro. In den Niederlanden sollen die Verkehrsstrafen von April 2008 an generell um 20 Prozent angehoben werden. Der ACE hält mit dem Deutschen Verkehrsgerichtstag Strafverschärfungen gleichwohl nur dort für gerechtfertigt, wo es sich um gravierende und unfallträchtige Verkehrsverstöße handelt. Im sogenannten Bagatellbereich, insbesondere bei den Verwarnungen, sieht der Club hingegen keinen Änderungsbedarf. Hier gehe es bloß ums "Abkassieren" – was vom Ministerium vornehm mit "Inflationsausgleich" umschrieben werde. Um Verkehrsrowdys besser zur Räson zu bringen, befürwortet der ACE eine Intensivierung der Verkehrsüberwachung. TÜV erheblich teurer – Gebühren für Fahrprüfung steigt Die TÜV- und Dekra-Prüfungen im Rahmen der technischen Überwachung von Kraftfahrzeugen werden im nächsten Jahr zwischen 6,5 und knapp 12 Prozent teurer. Dies sieht eine neue Gebührenverordnung des Bundesverkehrsministeriums vor. Damit fallen beispielsweise für eine Haupt- und Abgas-Untersuchung rund 94 Euro an, eine Führerscheinprüfung kostet rund 100 Euro und wer nach einer Alkoholfahrt seinen Fahrlizenz zurück haben möchte, muss allein für die medizinisch-technische Untersuchung (MPU) etwa 340 Euro zahlen. Die staatliche verordnete Gebühren-erhöhung ist möglich, weil DEKRA und TÜV hoheitliche Aufgaben auf den Gebieten der Kfz-Überwachung und des Fahrerlaubniswesens wahrnehmen. Der ACE erhebt zwar keine grundsätzlichen Bedenken gegen "angemessene Gebührenanpassungen", sieht allerdings keine hinreichenden Gründe für die jetzigen Erhöhungsabsichten. Alte Pendlerpauschale darf auf Steuerkarte Pendler können sich für 2008 die alte Pendlerpauschale auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Das Bundesfinanzministerium erklärte, die Regierung wolle die vorläufige Gewährung der alten Pauschalbeträge nicht einschränken. Der Steuervorteil war zu Jahresbeginn auch gegen den Widerstand des ACE abgeschafft worden. Alle Pendler dürfen erst ab dem 21. Kilometer Steuern sparen. Durch diese Einschränkung gewinnt der Staat jährlich geschätzte 2,5 Mrd. Euro. Die Regelung ist jedoch rechtlich umstritten und wird derzeit vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Sollten die Verfassungsrichter die Neuregelung kippen, werden die Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte akzeptiert. Neuer Kampf um "faire" Entschädigung Mehr Rechte genießen alle Kraftfahrer, die einen Unfall verschulden. Für den Schaden am eigenen Wagen gilt nicht mehr das "Alles-oder-Nichts-Prinzip". Wer den Schaden grob fahrlässig verursacht, bekommt von seiner Kaskoversicherung eine Teilentschädigung. Entscheidend ist der Grad des Verschuldens. Um die "faire" Entschädigungsquote dürfte öfter heftig gestritten werden. Der ACE rät Kraftfahrern, sich nicht mit wenigen Prozenten "abspeisen" zu lassen. Unfallschuld zugeben: Erlaubt aber, nicht ratsam Freimütig dürfen Kraftfahrer ab Neujahr ihre Schuld am Unfall zugegeben. Das bisherige Schuld-Anerkenntnis-Verbot gilt nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz nicht mehr. Dies kann bei "bösen" Unfallgegnern sinnvoll sein. Ratsam ist es aber nicht. Denn verspricht der Unfallverursacher dem Geschädigten mehr, als er nach der Rechtslage zahlen muss, besteht die Gefahr, dass er diesen Teil selbst tragen muss, da sich der Kfz-Haftpflichtversicherer hier berechtigt weigern kann. Doppeltes Recht beim "Falschparken" Härte dürfen Städte und Gemeinden künftig zeigen, wenn ein Autofahrer behindernd parkt. Hohe Strafen solle es für zugeparkte Feuerwehrausfahrten, U-Bahn-Schächte oder die Störung von Einsatzfahrzeugen geben. Schon mit der aktuellen Änderung des Bußgeldkataloges Anfang 2008 erhöhen sich die Bußgelder für einzelne Parkverstöße um 50 bis 100 Prozent. Trotzdem will die Regierung Mitte des Jahres noch einmal aufsatteln, dabei aber gleichzeitig der Lebenspraxis der Menschen Rechnung tragen. Wo keine Behinderung vorliegt und wenig Verkehr herrscht sollen die Strafen aufgehoben werden. "Wir möchten beim Parkverstößen wieder mehr mit Augenmaß arbeiten", zitiert der ACE hierzu das Bundesverkehrsministerium. Versicherung: Bei Kündigung Teil-Beitrag zurück Besser gestellt sind alle Autofahrer, wenn sie etwa nach einer nicht zufrieden stellenden Schadenregulierung ihrem Versicherer den Laufpass geben wollen. Bisher war dann die gesamte Jahresprämie verloren. Nun muss der Versicherer anteilig abrechnen, so sieht es das neue Versicherungsvertragsgesetz vor. Besserer Opferschutz bei Unfällen Opfer einer Unfallflucht erhalten künftig die Schäden am eigenen Fahrzeug ersetzt. Außerdem muss der Fonds der Autoversicherer, die Verkehrsopferhilfe, künftig immer eintreten, wenn ein unversichertes Fahrzeug einen Schaden verursacht. So sieht es eine EU-Richtlinie vor, die nach Auskunft des Bundesjustizministeriums noch Ende 2007 mit dem Pflichtversicherungsgesetz in deutsches Recht umgesetzt wird. Bisher zahlt die Verkehrsopferhilfe bei Fahrerfluchtfällen neben der Entschädigung für Personenschäden nur sonstige Sachschäden, etwa an Kleidung, Ladung, Gepäck oder wenn der Täter einen Zaun oder gar ein Haus rammt und trotzdem unerkannt entkommt. Künftig müssen zusätzlich die Schäden am Fahrzeug des Opfers getragen werden. Dabei gibt es eine wesentliche Einschränkung: Eine Entschädigung für das Auto gibt es nur dann, wenn das Opfer durch die Unfallflucht "erheblich verletzt" wurde. Die Verkehrsopferhilfe tritt aber auch nach neuem Recht nur ein, wenn bei einem anderen nichts zu holen ist. Wer also sein Fahrzeug vollkaskoversichert hat, muss somit weiterhin bei einer Fahrerflucht seine Versicherung in Anspruch nehmen. Grundsätzlich soll eine Selbstbeteiligung von 500 Euro pro Schaden gelten. Zudem zahlt die Verkehrsopferhilfe weiterhin, wenn Autofahrer ihr Fahrzeug als Waffe missbrauchen, selbstmörderisch einen Unfall verursachen oder durch unversicherte motorisierte Fahrzeuge ein Unfall passiert. Höhere Mindestversicherungssummen Das neue Pflichtversicherungsgesetz sieht zudem höhere Mindestschutzsumme vor. Für Sachschäden gilt nun eine Grenze von 1 Million Euro je Schadensfall. Bisher lag die Summe bei 500.000 Euro. Bei Schäden ohne Verschulden (Gefährdungshaftung) beträgt die Summe nun 5 Millionen Euro, wenn ein Personenschaden passiert, bisher waren es 600.000 Euro. Bei Sachschäden gilt künftig 1 Million (bisher 300.000) Euro. Insgesamt bleibt es bei einer Höchstdeckung von 7,5 Millionen Euro. Bei so genannten Pflichtverstößen, etwa wenn der Täter bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss stand, sind Unfallopfer auf diese Pflichtsummen angewiesen. Die meist deutlich höhere vertragliche Versicherungssumme zählt dann nicht. Schonzeit für "Auslands-Knöllchen" Autofahrer, die sich im Ausland ein Bußgeld einhandeln, müssen auch 2008 nicht damit rechnen, dass die Strafe in Deutschland vollstreckt wird. Grund: Die Bundesregierung "schafft" die seit dem 22. März 2007 überfällig Umsetzung der so genannten "EU-Knöllchen-Richtlinie" aller Voraussicht auch 2008 nicht. Das deutsche Gesetz soll erst zum 01.01.2009 in Kraft treten. Deutsche Reisende, die im nächsten Jahr im Ausland ein Verkehrsdelikt begehen, dürfen sich aber trotzdem nicht "sicher" fühlen. Einige Staaten kassieren sofort, andere bei der nächsten Einreise. "Grundsätzlich sollte man die ausländischen Regeln kennen und sich entsprechend verhalten", rät ACE Jurist Volker Lempp. Kurz-Park-Zonen Schon aktuell zum Jahresanfang 2008 soll es Städten möglich sein Kurz-Park-Zonen einzurichten. Die Regelung, dass die zulässige Höchstparkdauer beim Parken mit Parkscheibe nicht niedriger als auf eine Stunde angesetzt werden darf, wird gestrichen. Die Geltungsdauer einer Park-Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie für Blinde wird von zwei Jahren auf maximal fünf Jahre verlängert. Die bisher nur versuchsweise zugelassenen Möglichkeiten zur elektronischen Parkraumbewirtschaftung per Mobiltelefon, Taschenparkuhr oder elektronischer Parkscheibe werden dauerhaft in der Straßenverkehrs-Ordnung etabliert. Die elektronische Parkraumbewirtschaftung soll aber die Parkuhr, Parkscheinautomaten und Parkscheibe nicht vollkommen ersetzen. Schadenabwicklung durch Kfz-Werkstätten Kfz-Werkstätten können ab August 2008 Unfallschäden selbst abwickeln, wenn die Geschädigten ihnen die Ansprüche gegen den Versicherer abtreten. Die scheinbar verbraucherfreundliche Regelung des Rechtsdienstleistungsgesetzes ist nach Einschätzung des ACE ein zweischneidiges Schwert. Grund: Kfz-Werkstätten und Unfallgeschädigte verfolgen je nach Lage unterschiedliche Interessen. So kann es gut sein, dass die Werkstatt nur deshalb zum Verkauf des unfallgeschädigten Fahrzeuges rät, weil die Reparaturwerkstatt gerade ausgelastet ist. Besser ist es, so der ACE, sich von einem unabhängigen Juristen über seine Rechte nach einem Unfall aufklären zu lassen oder von seinem Autoclub beraten zu lassen. Diese Beratung ist im Unterschied zur bisherigen Rechtslage ausdrücklich dann gestattet, wenn der Autoclub über entsprechend geschulte Juristen verfügt, betonte der ACE. Erste Umweltzonen – Kfz-Besteuerung – Lärmschutz Ende der freien Fahrt für alle ohne grüne Plakette. Ab Januar werden die ersten Großstätte Umweltzonen einrichten, die nur noch mit einer Umwelt-Plakette befahren werden dürfen. Das ist sind die praktischen Auswirkungen der bereits im März in Kraft getretenen Feinstaubverordnung. Durch die Schaffung von "Umweltzonen" soll der gesundheitsschädliche Feinstaub aus den Autoabgasen eingedämmt werden. Vorreitern sind Berlin, Hannover, Düsseldorf und Köln. Derweil steht ein Termin für die neue Kfz-Besteuerung nach CO2-Ausstoß noch immer nicht fest. Möglicherweise kommt das neue Steuerrecht noch 2008. Laut Bundesverkehrsministerium "werde daran zu Zeit kräftig gearbeitet." Ähnliches gilt für mehr Lärmschutz gegen den Autoverkehr. Hier soll eine Änderung der Straßenverkehrsordnung den Bürger noch 2008 mit wirkungsvollen Maßnahmen mehr Ruhe bringen. Ausländische Fahrlehrer mit geringen Auflagen Ausländische Fahrlehrer aus der EU können in Deutschland bald aktiv werden, wenn sie deutsche sprechen und mit einer eidesstattlichen Erklärung ihre Solidität nachweisen. So sieht es die Umsetzung einer EU-Richtlinie in deutsches Recht vor, die voraussichtlich Anfang 2008 in Kraft tritt. Nach Einschätzung des ACE besteht nun die Gefahr, dass das hohe Niveau der Fahrausbildung in Deutschland "wegharmonisiert" wird. So haben deutsche Fahrlehrer einen klaren Erziehungsauftrag. Sie sollen die jungen Fahrer zu verantwortungsvollem Handeln anhalten. Dies ist wird im EU-Ausland so meist nicht praktiziert. Die Fahrschule "Made in Germany" könnte aber durch ein zusätzliches neues Fahrlehrerrecht gerettet werden: Mitte des Jahres dürfen dann Fahrschulen in Deutschland besondere, selbst gewählt Qualitätsstandards der Ausbildung festschreiben und damit auch öffentliche werben. Der ACE fordert schon seit langem ein Qualitätssigel für Fahrschulen, um den zum Teil hohen Durchfallquoten bei Fahrprüfungen entgegenzuwirken. Mofas auf den Radweg – Wohnmobilgespanne dürfen schneller Außerörtliche Radwege dürfen nun selbst ohne spezielle Beschilderung auch von Mofas benutzt werden. Durch die generelle Freigabe von Radwegen für Mofas sind Zusatzschilder nun unnötig. Die neue Straßenverkehrsordnung ermöglicht es den Gemeinden aber ab 2008 Radwege mit dem Schild "keine Mofas" Zweitakter frei zu halten. Die Geschwindigkeitsregelungen für Wohnmobile bis 3,5 t mit Anhänger werden denen von Lkw angeglichen. Künftig dürfen die Freizeitgespanne auch 80 km/h schnell fahren. Straßen-Rennen erleichtert Für Radrennen und motorsportliche Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum wird es schon Anfang 2008 leichter sein, eine Genehmigung zu erhalten. Mit der Änderung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung trägt der Veranstalter von Rennen weniger Haftungsrisiken. Sie werde zurück auf Erlaubnisbehörde verlagert. Der ACE sieht darin "kein gutes Signal" im Bemühen um mehr Verkehrssicherheit. Neue Regeln für Berufskraftfahrer Ab Januar müssen Berufskraftfahrer die Aufzeichnungen ihrer Lenkzeiten insgesamt 28 Kalendertage mitführen. Bisher galt eine 15-Tage-Frist. Verbessert werden zudem die Kontrollmöglichkeiten. So ist nun auch eine Ahndung von im Ausland begangenen Verstößen möglich. Zudem ist künftig auch das Unternehmen im Rahmen der so genannten Halterhaftung für die vom Fahrer begangenen Verstöße verantwortlich. Ob die an chronischer Tagesschläfrigkeit erkrankten Bus- und Lkw-Fahrer bald das Steuer aus der Hand geben müssen, ist noch offen. Die hierzu geplante Ergänzung der Fahrerlaubnisverordnung liegt laut ACE aber bereits in den Schubladen des Bundesverkehrsministeriums. Warnschwellen vor Baustellen In Baustellenbereichen können zur Erhöhung der Sicherheit von Verkehrsteilnehmern und Arbeitskräften zusammen mit der Absperrtafel künftig auch überfahrbare Warnschwellen eingesetzt werden. Klimapass in nationaler oder EU-Version Derzeit in der Anhörung befindet sich ein neuer Verordnungsentwurf zur Novellierung der sogenannten Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Sie verpflichtet Autohändler beim Verkauf von Neuwagen in einer Art "Klimapass" zur Auskunft über Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß. Die Verordnung sieht konkret vor, dass das am Neufahrzeug im Verkaufsraum anzubringende Hinweisschild zukünftig auch über eine Skala verfügt. Diese dient, vergleichbar der Regelung bei elektrischen Haushaltsgeräten, dazu, in leicht verständlicher Form Hinweise auf die Energieeffizienz zu geben. Die fragliche Neufassung der nationalen Verordnung wird 2008 aber nur dann in Kraft treten, wenn die EU-Kommission keine einheitliche europäische Regelung erlässt. Der ACE hatte den vom Bundeswirtschaftsministerium kürzlich vorgelegten Verordnungsentwurf zum Klimapass als unzureichend kritisiert und eine Nachbesserung verlangt. Tempolimit kommt später Nach dem Votum des SPD-Parteitages, der sich Ende Oktober (2007) für eine generelle 130-km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen aussprach, hat Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee kürzlich die Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt) beauftragt, bis August 2008 ein Gutachten über die Wirkungsweise der geplanten Tempodrosselung vorzulegen. Der ACE ist ebenfalls dafür, "den Verkehr zu entschleunigen". Anstelle eines starren Tempolimits plädiert der Club allerdings für den Einsatz moderner Verkehrsbeeinflussungsanlagen. Mit deren Hilfe ließen sich Tempodrosselungen bedarfsgerecht anordnen, etwa bei erhöhtem Verkehrsaufkommen, widrigen Witterungsverhältnissen und zum Zweck der Schadstoffminderung. "Moderne Verkehrstelematik schlägt bürokratische Reglementierung", heißt es dazu in einer Stellungnahme des Clubs. Der ACE-Vorschlag wurde vom jüngsten Deutschen Verkehrsgerichtstag übernommen und fand beispielsweise auch bei Bundeskanzlerin Angela Merkel Unterstützung. Kfz-Steuer vor Systemwechsel Als Beitrag zum Klimaschutz soll die Höhe der Kfz-Steuer künftig nicht mehr vom Umfang des Hubraums, sondern von der Menge des CO2-Ausstoßes abhängig gemacht werden. Doch erst im Mai 2008 will die Bundesregierung über Einzelheiten der Reform entscheiden. Frühestens zum Jahreswechsel 2009 ist dann mit einer Inkraftsetzung der novellierten Kfz-Steuer zu rechnen. Der ACE erinnerte an frühere Ankündigungen der Großen Koalition, wonach die Umstellung bereits von 2008 an wirksam werden sollte. |
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