Diesen Artikel drucken HTML-Format: https://www.autosieger.de/das-aendert-sich-2007-fuer-autofahrer-article10972.html Thema: Auto & Geld |
Das ändert sich 2007 für AutofahrerTanken wird durch die Anhebung der Mehrwertsteuer und aufgrund der neuerdings vorgeschriebenen Beimischung von voll besteuerten Biokomponenten (47 statt 9 Cent/l) spürbar teurer. Schätzungsweise 5 bis 6 Cent müssen die Autofahrer pro Liter Benzin oder Diesel mehr zahlen. Das kann sich nach Berechnungen des ACE bei einer Jahresfahrleistung von rund 15.000 Kilometern und einem Verbrauch von 7 bis 8 Litern auf 60 bis 90 Euro Mehrkosten summieren. Neben der Mehrwertsteuer, wird die Versicherungssteuer angehoben. "Wer für sein Kfz-Versicherungspaket derzeit beispielsweise 500 Euro im Jahr zahlt, muss im nächsten Jahr drei Prozent beziehungsweise 15 Euro mehr einkalkulieren", erläutert der ACE. Der Club hält es für sinnvoll, auf Grundlage von Vergleichen den Umstieg in eine günstigere Autoversicherung regelmäßig zu prüfen. Bis zum 30. November 2006 kann die laufende Versicherungspolice noch ordentlich gekündigt werden. Der ACE geht davon aus, dass im nächsten Jahr unterm Strich die Kosten für Mobilität einschließlich Auto, Bus und Bahn um 3 bis 4 Prozent erneut stärker ansteigen werden, als die allgemeinen Lebenshaltungskosten. Um diesem Teuerungstrend Paroli zu bieten empfiehlt der Club, sich beispielsweise einen wirtschaftlicheren Fahrstil anzueignen. Allein im Pkw-Bereich ließen sich damit jährlich insgesamt rund 8 Milliarden Liter Kraftstoff sparen. Der Kraftstoffverbrauch pro Auto würde um etwa 181 Liter reduziert. Spareffekt: 231 Euro. Geschröpfte Berufspendler Für die Mehrzahl der Berufspendler wird die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitstätte demnächst teurer. Grund dafür ist die Kürzung der so genannten Entfernungs- oder Pendlerpauschale. Ihr bisheriges Niveau von 30 Cent pro Kilometer wird nur auf den ersten Blick beibehalten. Denn der Aufwand für die Fahrt zur Arbeit kann beim Finanzamt künftig nur noch geltend gemacht werden, wenn die einfache Strecke mindestens 21 Kilometer beträgt. Grundsätzlich unberücksichtigt bleiben die ersten 20 Kilometer. Betroffen sind selbst Fernpendler, für die neben der Nichtanrechenbarkeit der ersten Kilometer auch die Höchstgrenze von bis zu 4.500 Euro Werbungskosten spürbar werden kann. Angesichts von Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Steuergesetzgebung zur Pendlerpauschale schließt der ACE rechtliche Schritte in Form von Musterklagen nicht aus. Pendlern rät der Club, sich die Bildung von Fahrgemeinschaften zu überlegen. "Bei solchen Gemeinschaften wird der Aufwand etwa für Kraftstoff geteilt, Anspruch auf die Pendlerpauschale hat weiterhin jeder einzelne und einen Vorteil davon haben alle gemeinsam." Für Fahrtkostenzuschüsse von Arbeitgebern etwa im Rahmen von Jobticketangeboten zur Nutzung von Bussen und Bahnen gilt laut ACE ebenfalls das 21-Kilometer-Limit. Erst ab dieser Entfernung darf der Zuschuss pauschal mit 15 Prozent versteuert werden. Wer einen über die Entfernungspauschale hinausgehenden Zuschuss erhält, muss diesen individuell versteuern. Der ACE befürchtet, dass durch diese Art der Besteuerung die Bürokratie wächst und die Bereitschaft der Arbeitgeber abnimmt, auch künftig noch Zuschüsse zu gewähren. Infolgedessen könnten Fahrgastzahlen im Öffentlichen Personennahverkehr sinken und Ticketpreise steigen, während zugleich wieder mehr Berufspendler das Auto nutzen und damit im gefürchteten Stau der städtischen Ballungszentren hängen bleiben. Neue Wohnmobilsteuer Teure Gleichstellung für Wohnmobilisten: Bei der Besteuerung ihrer fahrbaren Häuser geht es künftig nicht mehr allein nach Gewicht. In Stufen eingeführt wird nun auch die sonst bei Kraftfahrzeugen übliche schadstoffbezogene Komponente. Finanzexperten schätzen, dass sich dadurch die steuerlichen Einnahmen um rund 50 Millionen Euro erhöhen. Um so viel teurer werden dürfte andererseits der Spaß für die Wohnmobilfreunde. Förderung für Nachrüster – Abgasnorm für schwere Pkw greift Endlich lichtet sich der Qualm für Umweltbewusste, Merkel & Co lösen ein Koalitionsversprechen ein: Wer seinen alten Diesel mit einem Rußpartikelfilter nachrüstet, bekommt einmalig 330 Euro aus der Steuerkasse vergütet. Die Regel soll rückwirkend für 2006 gelten. Darauf haben sich die Umwelt- und Finanzminister von Bund und Ländern verständigt. Gegenfinanziert wird Förderung von den Filter- Muffeln, die sich weigern, nachzurüsten. Sie sollen künftig einen Aufschlag in Höhe von 1,20 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum zahlen. Neue Pkw, die schwerer als 2,5 Tonnen wiegen und leichte Nutzfahrzeuge sind ab Januar nur noch zum Verkehr zugelassen, wenn sie die Abgasstufe Euro 4 erfüllen. Für leichtere Pkw und leichte Nutzfahrzeuge gilt dieses bereits seit 2006. Neue Motorräder müssen von 2007 an mindestens Euro 3 erfüllen. Verbesserter Opfer- und Versicherungsschutz Für Verkehrsopfer werden ab dem 11. Juni 2007 Verbesserungen in Kraft gesetzt. Eine entsprechende EU-Richtlinie sieht vor, dass Opfer von Fahrerflucht künftig die Schäden am Fahrzeug ersetzt bekommen. Wer bei einem Fahrer einsteigt, der möglicherweise Alkohol oder Drogen zu sich genommen hat, riskiert nicht mehr, nach einem Unfall vollkommen leer auszugehen. Bei unverschuldeten Unfällen im Ausland kann der ausländische Versicherer in der Heimat verklagt werden. Einfacher und sicherer wird zudem der Autokauf im EU-Ausland. Importfahrzeuge genießen 30 Tage lang Versicherungsschutz. Schwächere Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger und Radfahrer haben europaweit einen besonderen Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie von einem Kfz-Lenker geschädigt worden sind. In Deutschland ist das schon übliche Praxis. Die Mindestversicherungssummen werden in allen 25 EU-Mitgliedstaaten auf ein einheitliches Niveau gebracht und müssen regelmäßig nach oben angepasst werden. Die Versicherung haftet gegenwärtig bei einem Personen- und Sachschaden jeweils mit bis zu einer Million Euro. Das ist im Vergleich zu den in Deutschland üblichen Versicherungsleistungen noch viel zu gering. Vor der Reise ins Ausland erscheint daher der Abschluss einer zusätzlichen Versicherung weiter ratsam, so der ACE. Im Ausland verwarnt, in Deutschland vollstreckt Im Ausland verhängte Geldstrafen oder Geldbußen etwa wegen Verkehrsvergehen, können schon vom 22. März 2007 an in der deutschen Heimat eingetrieben werden. Selbstverständlich gilt das auch umgekehrt. Auslöser für das Verfahren ist das so genannte EU-Knöllchen-Abkommen. Es sieht vor, dass Bußgelder ab einer Höhe von mindestens 70 Euro in allen EU-Mitgliedsländern gegenseitig anerkannt und dann im Heimatland von den eigenen nationalen Behörden vollstreckt werden. Für Urlauber in EU-Ländern ist jetzt einmal mehr sittsames Verhalten angesagt, mahnt der ACE. Oft sind nämlich die Strafen im Ausland deutlich schärfer. Wer beispielsweise in Dänemark falsch parkt, ist bereits mit 70 Euro dabei. Der ACE fordert die Bundesregierung auf, Kraftfahrer aus Deutschland umfassend über das neue Recht und seine Folgen aufzuklären. Alkohol- und Rauch-Stopp in der Diskussion Die Null-Promille-Grenze gibt es für Fahranfänger ab Sommer nächsten Jahres. Das Verbot soll unabhängig vom Alter für zwei Jahre ab dem Führerscheinerwerb gelten. Derzeit diskutiert wird noch ein Fahrverbot für solche Jugendliche, die Straftaten außerhalb des Straßenverkehrs begangen haben. Zur Abschreckung sollen Gerichte jugendlichen Tätern bis zu drei Monate die Teilnahme am Straßenverkehr verbieten dürfen. Solche Pläne sind aber noch nicht spruchreif. Der ACE lehnt eine Verquickung von Straf- und Straßenverkehrsrecht weiterhin grundsätzlich ab. Wie der Club berichtet, gibt es in der Regierungskoalition auch Überlegungen, Eltern das Rauchen im Fahrzeug zu verbieten, wenn Kinder mit im Fahrgastraum sitzen. "Kinder, die zum Passivrauchen gezwungen werden, erkranken viel häufiger an Allergien und Asthma und werden später oft selber abhängig", warnt SPD-Gesundheitsguru Prof. Karl Lauterbach. Die Schadstoffkonzentration in einem Pkw, in dem geraucht wird, soll 30 Mal höher liegen als der neue EU-Grenzwert gegen Feinstaubbelastung. Gleichwohl geht der ACE davon aus, dass die Forderung nach einem Autorauchverbot kaum eine Chance auf baldige Verwirklichung hat. Gesetzliche Mauer gegen Führerscheintourismus Schluss ist demnächst mit dem berüchtigten Führerscheintourismus. Wer künftig die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) in Deutschland mit dem Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis umgehen will, hat Pech gehabt. In diesem Fall können die deutschen Behörden ab Frühjahr 2007 Führerscheine, die im EU-Ausland erworben wurden, wieder einziehen. Vom ACE werden die vom Bundesverkehrsminister eingeleiteten Maßnahmen gegen eine missbräuchliche Führerscheinbeschaffung ausdrücklich befürwortet. Problematisch: Gegen Fahrverboten die in Deutschland wegen einer Ordnungswidrigkeiten verhängt werden, sollen sich Autofahrer künftig nicht mehr rechtlich wehren dürfen. Damit werden nach Ansicht des ACE vor allem Menschen, die aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen auf ihren PKW angewiesen sind, deutlich schlechter gestellt. Sie haben keine Möglichkeit mehr, zu prüfen, ob den Behörden nicht etwa ein Verfahrensfehler unterlaufen ist. Lichtpflicht kommt – Warnwestenpflicht auf Eis gelegt Eine Fahrlicht-Pflicht am Tag soll für mehr Sicherheit sorgen. Ein genaues Datum, wann es dazu kommt, steht allerdings noch nicht fest. Seit Oktober 2005 gilt lediglich eine unverbindliche Empfehlung des Verkehrsministers. "Die Hersteller sollen eine automatische Tagfahrleuchte entwickeln, die weniger Energie verbraucht und blendfrei ist. Motorradfahrer, die bereits heute mit Licht fahren, sollen eine andere Lampenfarbe erhalten", heißt es aus dem Bundesverkehrsministerium. Dort will man sich um eine eurorechtliche Lösung bemühen. Die Chancen stehen gut, denn von diesem Januar an übernimmt Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft. Während sich beim Thema Fahrzeugbeleuchtung Fortschritte abzeichnen, ist laut ACE der Plan, die Mitnahme von Warnwesten für Autofahrer zur Pflicht zu machen, zunächst auf Eis gelegt worden. Die Bundesländer weigerten sich in einem jüngst gefassten Beschluss, die Warnwesteninitiative der Hansestadt Hamburg zu unterstützen. Jetzt sieht der ACE den Bund am Zug. Der Bundesverkehrsminister soll sich aus Gründen der Verkehrssicherheit für eine EU-weite Warnwestenpflicht einsetzen. Zahlreiche europäische Länder haben laut ACE solche Vorschriften bereits eingeführt. Stopp an Gleisen An unbeschrankten Bahnübergängen dürfen Straßenverkehrsbehörden künftig Stopp-Schilder aufstellen. Der ACE hält diese Regelung längst für überfällig. Allein 2003 starben laut Eisenbahn-Bundesamt 46 Menschen und 185 wurden verletzt, fast die Hälfte schwer. In der Übergangszeit empfiehlt der ACE das Andreaskreuz als "Quasi-Stopp-Schild" zu betrachten und schon vorher die Geschwindigkeit auf Schritttempo zu senken um dann vor dem Andreaskreuz anzuhalten. Rechtstipps von der Werkstatt nur in engem Rahmen Werkstätten dürfen nach Unfällen künftig allgemein über die rechtlichen Hintergründe oder die Abrechnung aufklären und sich den Reparaturanspruch gegen den Versicherer abtreten lassen. So sieht es das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) vor, dass Mitte 2007 in Kraft treten soll. Der Bundesrat hat die Befugnis der so genannten Unfalldienstleister zugleich aber nochmals beschnitten. Rechtsrat dürfen Werkstätten demnach nur erteilen, wenn das für die Kfz-Instandsetzung "notwendig" ist. Nicht zulässig dagegen ist die rechtliche Beurteilung der Schuldfrage. Juristisch im sicheren Fahrwasser bewegen sich Autofahrer bei solchen Anwälten, die im Verkehrs- und Versicherungsrecht versiert sind. Der ACE beispielsweise gibt seinen Mitgliedern unter anderem kostenlose Rechtsauskünfte, die grundsätzlich von eigenen Vertrauensanwälten erteilt werden. Erleichterungen bei der Kfz-Zulassung Die Wiederzulassung von Fahrzeugen wird ab März 2007 einfacher. Stillgelegte Autos verlieren nach 18 Monaten nicht mehr automatisch die Betriebserlaubnis. Vor allem Autos, die erst in mühevoller Kleinarbeit wieder hergerichtet werden müssen, sind über längere Zeit abgemeldet – oder waren es, weil sie in einem stillen Eck auf einen Käufer warteten. Vom kommenden Frühjahr an wird es ein Stückchen einfacher, solche Autos wieder zuzulassen. Die größte Erleichterung für den Besitzer: Auch wenn das Fahrzeug länger als 18 Monate stillgelegt war, muss es nicht mehr beim Gutachter vorgeführt werden. Sind noch keine zwei Jahre seit der letzten Hauptuntersuchung verstrichen, kann laut ACE das Auto direkt wiederzugelassen werden. Wäre während der Stilllegungszeit eine Hauptuntersuchung fällig gewesen, reicht künftig die einfache Fahrt zur nächsten Prüfstelle, zum Beispiel TÜV oder DEKRA. Mit dem frischen Prüfbericht kann das Auto dann zugelassen werden. Oldtimer als Kulturgut Neues gilt zudem für Oldtimer. Wer für seinen Oldie ein H-Kennzeichen ("H" steht für Historisch) beantragen will, braucht dazu ein Gutachten, in dem bestätigt wird, dass es sich bei dem Auto um "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" handelt. Ist das Auto noch gut in Schuss, wurde es fachmännisch restauriert oder ist es gar noch im Originalzustand? Bestätigungen dafür werden in dem besagten Gutachten dokumentiert. Daneben wird auch die Verkehrssicherheit der Technik unter die Lupe genommen. Änderung ab kommenden Jahr: Diese Begutachtung dürfen auch Prüfingenieure vornehmen, bislang musste es ein amtlich anerkannter Sachverständiger sein. Der Vorteil des H-Kennzeichens, das dem normalen EU-Kennzeichen entspricht, aber ganz rechts hinter der Zahl noch ein "H" eingeprägt hat: Die Kfz-Steuer beträgt pauschal 191,73 Euro (für Motorräder: 46,02 Euro). Dies ist natürlich vor allem für Autos mit großem Hubraum ohne Katalysator vorteilhaft. Wer gleich mehrere Oldtimer besitzt und diese nur für Veranstaltungen aus der Garage holt, kommt mit einem roten Oldtimer-Kennzeichen (Erkennungsnummer: 07) kostengünstig zur Zulassung für alle Autos. Dieses wird ab dem kommenden Jahr aber nur noch für Autos ausgegeben, die mindestens 30 Jahre alt sind. Alte Kennzeichen dürfen ab dem 01.04.2007 beim Umzug behalten werden. Autoversicherer wollen daher künftig die Postleitzahl des Wohnorts wissen. Berufskraftfahrer: Fahrzeiten verkürzt Die Neuregelung der Lenk- und Ruhezeiten, die von April 2007 in Kraft tritt, führt vor allem für Berufskraftfahrer zu einer wesentliche Änderung: Sie kommen in den Genuss einer Arbeitszeitverkürzung. Davon verspricht man sich eine verbesserte Verkehrssicherheit. So darf künftig die wöchentliche Lenkzeit höchstens nur noch 56 Stunden pro Woche betragen – bisher waren bis zu 74 Stunden möglich. Die Tageslenkzeit beträgt nach wie vor höchstens neun Stunden am Tag – mit der Option, diese zwei Mal pro Woche auf zehn Stunden zu verlängern. Die nach 4,5 Lenkstunden geforderte 45-minütige Unterbrechung, kann nicht mehr wie bisher auf drei Pausen von jeweils 15 Minuten gesplittet werden. |
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