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Citroen-Händlerverträge in zwölf Klauseln unwirksamDr. Axel Koblitz, Hauptgeschäftsführer im Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, bewertete das Urteil als richtungweisend für die Branche. Das Gericht halte insbesondere zentrale Kernbereiche in den Klauseln für überarbeitungswürdig. Dabei handele es sich um Klauseln wie Jahreszielsetzung, Vorführwagen, Lagerbestände sowie außergerichtliche Kündigungen und Mindestabsatzmengen. Die zurückverwiesene Klausel thematisiere die Vergütung von Ersatzteilen im Rahmen von Garantiearbeiten. Koblitz sagte abschließend, die BGH-Entscheidung sollte "die Hersteller und Importeure dazu veranlassen, den Unternehmen die unternehmerische Freiheit zurückzugeben". |
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