Kooperation
Autosieger.de
Artikel drucken Diesen Artikel drucken

HTML-Format: https://www.autosieger.de/chiptuning-nur-mit-§-19-stvzo-article829.html

Thema: Auto & Recht


Chiptuning nur mit § 19 StVZO

Vier von zehn neuen Pkw sind in diesem Jahr ein Diesel. Mit der steigenden Nachfrage im Dieselmarkt wachsen auch Angebote und Wünsche für das Chiptuning des Selbstzünders zur Leistungssteigerung. Ein Sprecher des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes sagte, Chiptuning aus dem "grauen Markt" berge erhebliche Gefahren. Daher sei in jedem Fall darauf zu achten, dass entweder eine Teilegenehmigung oder ein Teilegutachten vorliege.

In der Teilegenehmigung oder dem Teilegutachten sei festgelegt, welche Maßnahmen zusätzlich erforderlich seien, beispielsweise nach §19/3 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) eine Änderungsabnahme oder nach §19/2 StVZO ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen.


Autosieger.de - Das Automagazin | https://www.autosieger.de

URL für diesen Artikel: https://www.autosieger.de/chiptuning-nur-mit-§-19-stvzo-article829.html