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Camping-Langzeit-Urlauber werden zur Kasse gebetenBei der Verzollung betragen die Einfuhrabgaben für einen Wohnwagen aus europäischer Produktion 22 Prozent des Zeitwertes, der vom einführenden Zollamt festgelegt wird. In vielen Fällen ist die Einfuhrabgabe geringer als Abbau, Inbetriebsetzung und Überführung kosten würden. Weitere zehn Prozent Zoll fallen an, wenn es sich bei dem Wohnwagen um ein außereuropäisch produziertes Modell handelt, für das kein Ursprungsnachweis vorgelegt werden kann. Der ADAC rät allen Campern, rechtzeitig den so genannten Ursprungsnachweis (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1) beim Hersteller anzufordern. |
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