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BußgeldüberweisungenKostengünstig und schnell abgewickelt werden können aber nur EU-Standardüberweisungen, das heißt grenzüberschreitende elektronische Zahlungsvorgänge bis höchstens 12 500 Euro. Bei Scheckzahlungen gilt diese Vergünstigung nicht. Die Betragsgrenze von 12 500 Euro soll ab 1. Januar 2006 auf 50 000 Euro aufgestockt werden. Der ADAC macht darauf aufmerksam, dass der Euro-Betrag nur mit einem standardisierten Formular, auf dem die internationale Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) des Zahlungsbegünstigten und die internationale Bankleitzahl BIC (Bank Identifier Code) anzugeben sind, überwiesen werden kann. In Bußgeldbescheiden aus Österreich beispielsweise wird die „IBAN“ und die „BIC“ bereits genannt. Wer die internationale Kontonummer und Bankleitzahl nicht auf dem Beleg findet, sollte versuchen, diese bei der Empfängerbank beziehungsweise bei der ausländischen Behörde zu erfragen. |
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