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Bußgelder für Verkehrsrowdys sollen verdoppelt werden "Es geht nicht darum, den Bürgern in die Tasche zu greifen. Ich will die Bußgelder vor allem da erhöhen, wo die Hauptursachen für Verkehrsunfälle liegen. Deswegen bleiben die Strafen zum Beispiel für Fußgänger, die unachtsam über den Radweg laufen, unverändert. Bei den besonders gefährlichen Delikten aber werden wir die Bußgeldobergrenzen verdoppeln: Wer als Rowdy vorsätzlich rast oder drängelt, soll künftig bis zu 2.000 Euro zahlen. Wer nach maßlosem Alkohol- oder Drogenkonsum am Steuer erwischt wird, muss sich auf bis zu 3.000 Euro einstellen", so Tiefensee. Tiefensee will das Thema heute mit seinen Amtskollegen auf der Verkehrsministerkonferenz der Länder in Berlin debattieren. "Ich bin davon überzeugt, dass dies im Interesse der überwiegenden Mehrheit der vernünftigen Autofahrer ist. Der Staat soll sich die zusätzlichen Bußgeldeinnahmen übrigens nicht in die Tasche stecken. Das zusätzliche Geld soll direkt in die Verkehrssicherheitsarbeit fließen. Das erhöht die Glaubwürdigkeit dieser sehr harten, aber nach meiner Überzeugung notwendigen Maßnahme." Der Minister hat außerdem ein weiteres Problem im Blick, überladene Lkw. "Auch dagegen werden wir mit scharfen Sanktionen vorgehen. Häufig werden Lkw bewusst überladen. Die möglichen Bußgelder werden von einigen schon mit einkalkuliert, weil sie in Deutschland zu gering sind. Auch im Güterverkehr muss aber der Grundsatz gelten: Kein Pardon für bewusste Verkehrsgefährdung. Auch für Brummilenker werden wir deshalb die Bußgelder für solche schwerwiegenden Verstöße verdoppeln. Wer absichtlich mit einem überladenen Lkw unterwegs ist, muss künftig bis zu 2.000 Euro zahlen", so Tiefensee. |
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