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Bundesverwaltungsgericht: Aus für BierbikesAnhand des äußeren Erscheinungsbildes eines Bierbikes ist schon zu erkennen, dass es weniger der Fortbewegung im Straßenverkehr dient, als vielmehr dem geselligen Feiern mit Musik und Getränken. Bei den Partybikes handelt es sich um eine Konstruktion, die etwa 5 m lang, 2,30 m breit und 2,70 m hoch ist. Bis zu 16 Menschen sitzen sich gegenüber und treten in die Pedale. Ein Fahrer lenkt und bremst. Die Bikes sind mit einer Bierzapf- und Soundanlage ausgestattet. |
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