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Bundesrat: Förderung und Sonderabschreibung für E-FahrzeugeVDIK-Präsident Volker Lange: "Dieser Beschluss ist ein deutliches Zeichen und wird die Verbreitung von Elektrofahrzeugen, insbesondere im gewerblichen Bereich, unterstützen. Der Bundestag muss diesen Gesetzesentwurf jetzt rasch aufgreifen und schnellstmöglich ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringen. Nur so kann noch im Jahr 2015 mit nennenswerten Investitionen der gewerblichen Nutzer gerechnet werden. Durch die steuerliche Freistellung des verbilligt oder kostenlos an Mitarbeiter abgegebenen Ladestroms wird für Arbeitgeber eine Bürokratiehürde abgebaut und durch die Sonderabschreibung auf Ladevorrichtungen ein Anreiz geschaffen, solche Vorrichtungen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sind natürlich dringend auch Kaufanreize für private Kunden. Hier sollte für eine begrenzte Zeit mindestens eine Kaufprämie von 5.000,- Euro oder der Erlass der Mehrwertsteuer gewährt werden." Der VDIK begrüßt auch die Verabschiedung der noch ausstehenden Verordnungen zum Elektromobilitätsgesetz, die eine schnelle Umsetzung des Gesetzes in der Praxis ermöglichen. Dies ist ein weiterer Schritt, um die Elektromobilität voranzubringen. Die internationalen Kraftfahrzeughersteller starteten bereits 2010 in Deutschland den Verkauf von Serienfahrzeugen mit Elektroantrieb. Aktuell können 17 Modelle der VDIK-Mitgliedsunternehmen erworben werden. |
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