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Bundesrat entscheidet über FeinstaubplakettenDer VCD fordert den Bundesrat daher auf, den von den Ausschüssen Umwelt, Verkehr und innere Angelegenheiten erarbeiteten Änderungsentwurf abzulehnen. Dieser mache keinen Unterschied zwischen der Schadstoffstufe Euro 4, die seit 2006 für Neufahrzeuge verbindlich sei, und der voraussichtlich ab 2010 geltenden Stufe Euro 5 mit wesentlich strengeren Rußgrenzwerten. Damit würden rußfreie und rußende Diesel in einen Topf geworfen. Gerd Lottsiepen, verkehrspolitischer Sprecher des VCD: "Eine Verordnung, die keine Plakette für die saubersten Fahrzeuge mit Partikelfilter vorsieht, ist eine Mogelpackung. Sie wird weder den Anforderungen der Städte noch den Anstrengungen vieler Hersteller und Nachrüster gerecht. Zudem schwächt sie den Anreiz für Autofahrer, ausschließlich Neuwagen mit Filter zu kaufen bzw. Gebrauchtfahrzeuge entsprechend nachzurüsten." Die Notwendigkeit einer differenzierten Kennzeichnung werde besonders deutlich, wenn man die Menge der ausgestoßenen Rußteilchen vergleiche. Pkw mit der Schadstoffstufe Euro 4 dürften 25 Milligramm Ruß pro Kilometer emittieren, Diesel mit Filter gäben dagegen maximal drei Milligramm ab. Noch gravierender sei der Unterschied bei den extrem kleinen, lungengängigen Feinstpartikeln. Ohne Filter gelangten davon rund 1.000 mal mehr in die Atemluft als mit Filter. Nach Angabe der Weltgesundheitsorganisation WHO ist Feinstaub allein in Deutschland für rund 65.000 frühzeitige Todesfälle pro Jahr verantwortlich. Die von den Ausschüssen vorgeschlagene Änderung der Richtlinie untergrabe den Gesundheitsschutz. Nur durch eine differenzierte Kennzeichnung werde deutlich, dass viele Pkw, die heute noch in den Autohäusern stünden, längst nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprächen. Lottsiepen: "Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht auf Information und auf Gesundheit. Die Politik darf sich nicht zum Büttel rückständiger Autohersteller machen, die die Einführung des Partikelfilters jahrelang blockiert haben." |
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