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Bremsassistent in der EU jetzt PflichtBereits heute arbeitet die Industrie an vorausschauenden Systemen, die mit zusätzlichen Radar- und teilweise auch Videosensoren den Verkehr vor dem Fahrzeug erfassen. Vermeidung von Auffahrunfällen Bremsassistenzsysteme reduzieren nicht nur die Verletzungsgefahr für Fußgänger, sie helfen auch bei der Vermeidung von Auffahrunfällen. Bosch-Auswertungen der GIDAS-Unfalldatenbank (German In-Depth Accident Study) zeigen, dass bei Auffahrunfällen mit Personenschaden in Deutschland gut ein Drittel der Fahrer vor der Kollision gar nicht bremst und die Hälfte der Fahrer nicht die volle Bremsleistung nutzt. Das vorausschauende Notbremssystem von Bosch unterstützt in 3 Stufen. Mittels der Kollisionswarnung erkennt das System ein potenzielles Hindernis und warnt den Fahrer – erst akustisch oder optisch, dann durch einen kurzen Bremsruck. Reagiert der Fahrer nun und bremst selbst, erhöht das System mit dem vorausschauenden Notbremsassistenten den Bremsdruck entsprechend, damit das Fahrzeug nicht auf das Hindernis prallt. Reagiert der Fahrer gar nicht und ist eine Kollision nicht mehr zu verhindern, bremst das System kurz vor dem Aufprall mit maximaler Verzögerung selbst ab. Eine Bosch-Analyse der GIDAS-Daten zeigt, dass mit einem vorausschauenden Notbremssystem nahezu 3 von 4 Auffahrunfällen mit Personenschaden vermieden werden könnten. Strengere Vorschriften zur Genehmigung zusätzlicher Stoßfänger und Frontschutzsysteme Mit der EU-Verordnung zum verbesserten "Schutz von Fußgängern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern" werden neben der Verpflichtung des Bremsassistenten auch strengere Vorschriften zur Genehmigung zusätzlicher Stoßfänger und Frontschutzsysteme gültig. Dies soll die Verletzungsgefahr von Fußgängern oder Radfahrern bei Unfällen mindern. ESP Pflicht ab 2014 Die Verkehrssicherheit erhöhen will auch eine weitere Verordnung, die im August 2009 in Kraft getreten ist. Sie schreibt unter anderem für alle Fahrzeuge schrittweise bis November 2014 den verpflichtenden Einsatz des Elektronischen Stabilitäts-Programms (ESP®) vor. Nutzfahrzeuge müssen darüber hinaus spätestens ab November 2015 auch mit vorausschauenden Notbremssystemen sowie Spurhalteassistenten ausgerüstet sein. |
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