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BMW und MINI erweitern Gewährleistung auf 36 MonateBMW und MINI Automobile stehen für höchste Ingenieurskunst und Perfektion. Sollte dennoch ein technischer Mangel auftreten, bieten die neue BMW und MINI 2+1 Gewährleistungen umfangreichen Schutz für Neukunden, der in ganz Europa[1] bei allen anerkannten Betrieben[2] geltend gemacht werden kann. So beinhaltet der BMW bzw. MINI Qualitätsbrief für alle Neuzulassungen ab dem 01.11.2016 die Zusicherung für die kostenfreie Beseitigung technischer Mängel bis zum Ende des 36. Monats nach erstmaliger Auslieferung oder Erstzulassung des Fahrzeugs. Darüber hinaus übernimmt die BMW Group die anfallenden Abschleppkosten und stellt die vorübergehende Mobilität seiner Kunden durch ein Ersatzfahrzeug, Taxi oder einen Hol- und Bring-Service sicher[3]. Im Sinne der Kundenorientierung ist auch die Umkehr der Beweislast: Der Kunde muss nicht nachweisen, dass ein technischer Mangel auf einen Konstruktions- oder Montagefehler seitens BMW oder MINI zurückzuführen ist. Es ist an der BMW Group, das Gegenteil zu beweisen. "Mit der 2+1 Gewährleistung geben wir ein klares Leistungsversprechen an unsere Kunden ab: Wer ein BMW oder MINI Automobil kauft, investiert in sorgenfreie Mobilität", erklärt Christian Scheppach, Leiter Aftersales BMW Group Deutschland. "Damit fokussieren wir verstärkt auf die Zufriedenheit unserer Kunden, für uns eine der wichtigsten Messgrößen unseres Erfolgs." Über die BMW 2+1 Gewährleistung hinaus erhalten BMW Kunden beim Kauf eines BMW i oder BMW iPerformance Fahrzeugs mit elektrifiziertem Antrieb eine verlängerte Gewährleistung für den Hochvoltspeicher. Diese gilt für BMW i Fahrzeuge acht Jahre und für BMW iPerformance Fahrzeuge sechs Jahre und bis zu einer maximalen Laufleistung von 100.000 Kilometern. Mit den BMW Gewährleistungsverlängerungspaketen erhalten BMW Kunden die Möglichkeit, ihren Anspruch auf Mängelbeseitigung auch nach Ablauf der BMW 2+1 Gewährleistung geltend zu machen. Die Pakete 4 Jahre / 200.000 km und 5 Jahre / 200.000 km können gemeinsam mit dem Neufahrzeug und bis spätestens bis drei Monate nach Erstzulassung erworben werden. |
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