Diesen Artikel drucken HTML-Format: https://www.autosieger.de/betrieb-von-autowaschanlagen-an-sonn-und-feiertagen-article9691.html Thema: Auto & Recht |
Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und FeiertagenErlaubt ist der Sonn- und Feiertagsbetrieb von Autowaschanlagen künftig nur in den Gemeinden, die durch eine Verordnung in ihrem Gemeindegebiet den Betrieb zugelassen haben. Es steht im Ermessen der Gemeinden, ob sie eine solche Verordnung erlassen oder nicht. In Gemeinden, die keine derartige Verordnung erlassen, bleibt der Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen auch weiterhin verboten. |
Autosieger.de - Das Automagazin |
https://www.autosieger.de
|