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Beimischung von BiokraftstoffenUngerecht und daher abzulehnen ist nach Ansicht des ADAC die bereits beschlossene steuerliche Ungleichbehandlung von Biokraftstoffen – je nachdem, ob sie beigemischt oder in Reinform genutzt werden. Der Steuersatz für beigemischte Biobestandteile (derzeit 15 Cent) darf laut ADAC nicht das Steuerniveau von reinem Biosprit (neun Cent) übersteigen. Biokraftstoff war bisher von der Mineralölsteuer befreit. Für die Mineralölindustrie war diese Steuerbefreiung ein Anreiz, herkömmlichem Diesel Biokraftstoff beizumischen. Dadurch wurde der Einsatz von Biosprit erst wirtschaftlich, da dessen Herstellungskosten deutlich höher liegen als die für fossilen Kraftstoff. Laut ADAC haben Biokraftstoffe gegenüber fossilen Kraftstoffen zahlreiche Vorteile, etwa in der günstigeren CO2-Bilanz. Zudem wird durch den Einsatz von Biokraftstoff die monopolartige Marktstellung von konventionellem Benzin und Diesel geschwächt. |
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