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Bei Blinkverstößen droht VerwarnungsgeldWer abbiegen will, muss dies rechtzeitig ankündigen. Die Blinkpflicht gilt auch bei abknickenden Vorfahrtsstraßen und auf Fahrbahnen mit Richtungspfeilen. Bei Links- und Rechtsabbiegerspuren muss der Blinker bereits vor dem Einordnen bis zum tatsächlichen Abbiegen eingeschaltet sein. Wer vor dem Abbiegen an einer roten Ampel wartet, sollte bereits währenddessen blinken und nicht erst beim Anfahren. Die Schilder "Vorfahrt gewähren" und "Kreisverkehr" weisen darauf hin, dass Fahrzeuge im Kreisverkehr Vorfahrt haben. Autofahrer dürfen nicht blinken, wenn sie in den Kreisverkehr einfahren, beim Verlassen sind sie jedoch dazu verpflichtet. Der ADAC rät, rechtzeitig vor der Ausfahrt zu blinken. So können andere Autofahrer zügiger in den Kreisverkehr einfahren, wodurch der Verkehrsfluss verbessert wird. Sind vor dem Kreisverkehr keine Verkehrsschilder angebracht, gilt rechts vor links. Wer andere Verkehrsteilnehmer überholen will, muss dies vor dem Ausscheren und Wiedereinordnen mit Hilfe des Blinkers rechtzeitig ankündigen. Das gilt auch bei einem haltenden Fahrzeug oder einem anderen Hindernis auf der Fahrbahn. Vor allem auf Autobahnen ist es wichtig, rechtzeitig zu blinken, um anderen Fahrern seine Absichten anzukündigen. Dies gilt beim Spurwechsel sowie beim Einfahren und Verlassen der Autobahn. Autofahrer, die ohne Vorwarnung die Spur wechseln, riskieren schwere Unfälle. |
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