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Bau der B 15 neu - Vorschüttungen bei SchierlingDie B 15 neu soll als bedeutsame ostbayerische Nord-Süd-Achse künftig die Autobahnen A 93/ A 3 bei Regensburg, die A 92 bei Landshut, die künftige A 94 bei Schwindegg und die A 8 bei Rosenheim verbinden und ist bereits seit den 70er Jahren Bestandteil der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Bedarfspläne für die Bundesfernstraßen. Nach jahrelangem Rechtsstreit hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Urteil vom 22. Juli 2003 die Klagen gegen die Planfeststellung der B 15 neu im nördlichsten Abschnitt zwischen Saalhaupt und Neufahrn in Niederbayern abgewiesen und eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht am 24. Februar diesen Jahres die Anträge der Kläger auf Zulassung der Revision zurückgewiesen hat, besteht nun unanfechtbares Baurecht. Angesichts der Bedeutung des Projektes für die Region, wurden daraufhin noch im September mit den Vorschüttungen im Laabertal begonnenen und damit die Vorbereitungen für den Bau der B 15 neu im Teilabschnitt Saalhaupt - Neufahrn eingeleitet. "Ich freue mich, dass mit den Vorschüttungen im Laabertal ein klares Zeichen für die B 15 neu als leistungsfähige Verbindung der Oberzentren Regensburg, Landshut und Rosenheim gesetzt werden konnte und sich damit für die bestehende unfallträchtige B 15 mit ihren über 30 Ortsdurchfahrten zunächst im Bereich Regensburg - Landshut eine Entlastung abzeichnet. Die weitere Finanzierung des dringlichen Projektes wird die Bundesregierung im Rahmen der Aufstellung des kommenden Fünfjahresplanes sicherstellen", erklärte die Staatssekretärin. Lesen Sie auch: B 15 neu - Ostbayerische Nord-Süd-Achse |
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