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Autounfall im Ausland! - Was dann?Bei Personenschäden, hohem Sachschaden, Uneinigkeit zwischen den Beteiligten, Unfallflucht oder wenn kein Versicherungsnachweis vorgelegt werden kann, sollte die Polizei verständigt werden. Darüber hinaus rät der ADAC, möglichst keine unverständlichen oder fremdsprachigen Schriftstücke zu unterschreiben und auch bei geringfügigen Verletzungen einen Arzt im Unfallland aufzusuchen. Ein Attest kann die Durchsetzung möglicher Schmerzensgeldansprüche erleichtern. |
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