Diesen Artikel drucken HTML-Format: https://www.autosieger.de/autorecht-welcher-fuehrerschein-gilt-nun-in-den-eu-laendern-article2807.html Thema: Auto & Recht |
Autorecht - Welcher Führerschein gilt nun in den EU-Ländern?Basis dieser Rechtslage ist die EU-Richtlinie 91/439EWG. Nach einer Entscheidung vom 21. März 2000 müssen alle bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung gültigen Fahrerlaubnisse auch in den anderen EU-Staaten weiter anerkannt werden. Auch wenn der "graue Lappen" mit einem alten Foto versehen ist, muss sich der Besitzer der Fahrerlaubnis kein neues EU-Dokument besorgen. Beim Führerschein handelt es sich um kein Identitätspapier, sondern um ein Dokument, das das Bestehen der Fahrerlaubnis ausdrücklich bestätigt. Hat die Polizei eines EU-Landes Zweifel an der Identität des Führerschein-Inhabers, sollte dieser seinen Personalausweis vorzeigen. Probleme können Auslandsreisende allerdings von vorneherein vermeiden, wenn sie einen EU-Führerschein haben. Das neue,1999 eingeführte Dokument, auf dessen Ausstellung man bis zu sechs Wochen warten muss, kostet 24 Euro. Der EU-Führerschein empfiehlt sich vor allem bei häufigen Auslandsfahrten, wenn im vorhandenen Führerschein ein altes Foto klebt oder Eintragungen nicht mehr gut lesbar sind. |
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