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Autofahrer sollten auf Dachlawinen achtenZwar seien Hauseigentümer nach geltender Rechtsprechung grundsätzlich verpflichtet, auf die Gefahr von Dachlawinen durch eine ausreichende Anzahl von Warnhinweisen aufmerksam zu machen. Schadenersatzforderungen sind laut ACE in der Vergangenheit jedoch kaum erfolgreich gewesen. Die Rechtsprechung gehe von einem Mitverschulden des Kraftfahrers aus, beispielsweise dann, wenn er sein Auto trotz herrschenden Tauwetters gerade dort abgestellt hat, wo er bereits von der Straße aus die auf dem Dach lagernden - eventuell sogar überhängenden - Schneemassen erkennen konnte. Sollte trotz aller vorbeugenden Maßnahmen ein Schaden durch eine Dachlawine entstanden sein, rät der ACE dazu, Schäden bestmöglich zu dokumentieren. Dazu gehören genaue Orts- und Zeitangaben aber auch Fotos und Zeugenaussagen. Grundsätzlich rät der Club aber zur Vorbeugung. Ratsam sei es daher nur dort zu parken, wo aller Wahrscheinlichkeit nach die Gefahr von Dachlawinen nicht gegeben ist. |
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