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Auto abschleppen - aber richtigIn vielen Fällen beginnt der Abschleppprozess zunächst einmal mit der Suche nach dem Gewinde für die Abschleppöse. Es verbirgt sich aus optischen Gründen bei den meisten Neufahrzeugen hinter einer Plastikkappe, die vorsichtig mit einem Schraubenzieher entfernt werden muss. Die Abschleppöse befindet sich dann in der Regel beim Bordwerkzeug im Kofferraum. Notfalls hilft beim Finden und Anschrauben die Bedienungsanleitung weiter. Seil oder Stange? "Zum Abschleppen gut geeignet sind handelsübliche Nylonseile, die sich dehnen und daher ruckartige Bewegungen auffangen", schildert der TÜV SÜD-Fachmann seine Erfahrungen. Das Seil darf jedoch nicht länger als 8 m sein. Optimal sind 5 m. Zudem muss es in der Mitte durch ein rotes Fähnchen für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar gemacht werden. Professionelle Pannenhelfer verwenden grundsätzlich Abschleppstangen. Die sind zwar am sichersten, aber auch am sperrigsten und teuersten. Egal ob mit Seil oder Stange, die erlaubte Zugkraft darf nicht überschritten werden. Vor dem Start empfiehlt Wolz beiden Fahrzeuglenkern, Verständigungszeichen zu vereinbaren oder über das Mobiltelefon in Verbindung zu bleiben, natürlich nur im Freisprechmodus. Tempo 30 oder 50? Das Anfahren muss behutsam erfolgen und das Seil immer gespannt gehalten werden. Grundsätzlich gilt: Tempo 50 ist beim Abschleppen die absolute Obergrenze. Beim Abschleppen mit einem Seil sollte jedoch maximal Tempo 30 gefahren werden, sonst kann der Hintermann bei einer Notbremsung die Kollision nur schwer vermeiden. Grundsätzlich ist eine zurückhaltende Fahrweise geboten, weil bei ausgeschaltetem Motor der Bremskraftverstärker und die Servolenkung nicht arbeiten und das Lenken sowie Bremsen mit einem deutlich höheren Kraftaufwand verbunden sind. Während des Abschleppens müssen beide Autos die Warnblinkanlage, bei Dunkelheit auch die Rückleuchten oder eine Notbeleuchtung eingeschaltet haben. Beim abzuschleppenden Fahrzeug wird der Gang herausgenommen. In jedem Fall aber muss der Zündschlüssel im Zündschloss bleiben, damit das Lenkradschloss nicht einrastet. "Fahrzeuge mit Automatikgetriebe oder Allradantrieb dürfen oftmals nicht abgeschleppt werden", warnt Wolz: "Hier empfiehlt sich ein Blick in die Bedienungsanleitung." Auch das Führerscheinthema ist zu berücksichtigen. Der Lenker des abgeschleppten Autos muss im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sein. Autobahn oder Landstraße? Auf der Autobahn darf nur bis zur nächsten Ausfahrt abgeschleppt werden und beim Abschleppen darf nicht auf Autobahnen aufgefahren werden. Auf der Landstraße gibt es diese Beschränkung nicht. Der eigenen Sicherheit halber sollte die Fahrt jedoch so kurz wie möglich gehalten werden und auf direktem Weg zur nächstgelegenen Werkstatt oder Garage führen. Berufsverkehr, enge Gassen oder starke Steigungen und Gefälle gilt es dabei zu meiden. Versichert oder nicht? Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Auffahrunfall kommen, gilt, wie in den meisten anderen Situationen auch, die Faustregel: Wer auffährt ist schuld. Wenn das Auto im Schlepptau angemeldet ist, kommt die Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden am vorderen Fahrzeug auf. Wer allerdings ein abgemeldetes Auto abschleppt, haftet auch für die Schäden, die das Pannenauto verursacht. Hier sollte man sich vorab entsprechend absichern, sagt Wolz. Besondere Vorsicht bei schleppender Hilfestellung gilt im Ausland, warnt der TÜV SÜD-Fachmann. Was in Deutschland möglich ist, kann in vielen anderen Ländern zu Komplikationen führen. In Spanien beispielsweise dürfen Privatfahrzeuge generell nicht abgeschleppt werden. Zuwiderhandlungen ziehen empfindliche Bußgelder nach sich. Wolz empfiehlt daher, im Ausland das Abschleppen professionellen Abschleppdiensten zu überlassen. |
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