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Thema: Auto & Recht


Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw während WM

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee hat heute mit Blick auf die am kommenden Freitag beginnende Fußball-Weltmeisterschaft eine Verordnung über Ausnahmen vom grundsätzlichen Sonn- und Feiertagsverbot für Lastkraftwagen unterzeichnet. Für die Dauer der WM gelten für Transporte mit Lastkraftwagen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen der Fußball-Weltmeisterschaft stehen, folgende Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung und der Ferienreiseverordnung:
  • in der Zeit vom 09. Juni 2006 bis zum Ablauf des 09. Juli 2006 gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lastkraftwagen ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht sowie für Lastkraftwagen mit Anhänger nicht;
  • zusätzlich gilt am Samstag, den 08. Juli 2006, das Lkw-Fahrverbot nach der Ferienreiseverordnung für die vorstehend genannten Lkw-Fahrten nicht.

Damit können Lkw-Fahrten für Veranstaltungszwecke der WM 2006 im kompletten WM-Zeitraum auch an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden.

"Die WM ist ein Mega-Ereignis nicht nur für Deutschland, sondern für die ganze Welt. Dass es ein Fußball-Fest wird, verdanken wir vielen Menschen, die in diesen vier Wochen im Hintergrund hart arbeiten müssen, damit alles reibungslos funktioniert. Denen wollen wir helfen, wo immer es möglich und vertretbar ist, ihren Job professionell zu erledigen und zu einem Gelingen beizutragen. Mit der Ausnahmeregelung tun wir unseren Teil dazu, unser Land als offen und gastfreundlich zu präsentieren und eine erfolgreiche WM in Deutschland zu organisieren", sagte Tiefensee.

Die Ausnahmeregelung gilt ausdrücklich nur für Transporte, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006 stehen. Dabei handelt es sich insbesondere um den Transport von Ausrüstungsgegenständen für Funk- und Fernsehübertragungen (Tonanlagen, Großbildleinwände etc.) sowie Transporte zur Versorgung von Spielern und Zuschauern. Die Polizei wird dies entsprechend kontrollieren und Missbrauchsversuche durch andere Lkw-Fahrten ahnden.


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