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Arbeit statt Arbeitslosigkeit - Straßenbau-Pilotprojekt in GeraMit der Mittelbewilligung der Arbeitsagentur Gera ist die Auflage verbunden, dass 15 bislang arbeitslose Baufacharbeiter befristet eingestellt werden. Diese Garantie mussten die Auftragnehmer abgeben. Stolpe betonte, dass es sich um Beschäftigungen im ersten Arbeitsmarkt handelt. Dies bedeutet konkret, dass die Arbeitsverhältnisse der Steuer- und Sozialabgabepflicht und den geltenden tarifvertraglichen Regelungen unterliegen. Rechtsgrundlage für die Förderung der Arbeitsagentur Gera ist das Sozialgesetzbuch (§ 279 a SGB III). Dort ist u.a. geregelt, dass die Mittel der Arbeitsagentur bis zu 25 Prozent der Projektkosten betragen können und der Anteil der zugewiesenen Arbeitslosen 35 Prozent der voraussichtlich auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer nicht überschreiten darf. Die Bauarbeiten für den sechsstreifigen Ausbau der A 4 zwischen den Anschlussstellen Gera und Gera-Leumnitz sind bereits in vollem Gange. Auch an der Nordanbindung der B 2, die in Verlängerung der Süd-Ost-Tangente Gera bis an die bestehende B 2 führen und bei Cretzschwitz angebunden wird, laufen die Arbeiten. Im Zuge dieser Strecke werden zwei große Talbrücken und eine neue Anschlussstelle entstehen. "Für Region Ostthüringen ist es ein wichtiges Signal, dass die Baumaßnahme bis zur Bundesgartenschau 2007 in Gera fertig gestellt sein soll", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin Iris Gleicke, die Stolpe begleitete. |
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